![]() | Claude Longchamp, |
Wenn am 29. November über die FinÖV-Vorlage, die Droleg-Initiative und anderes abgestimmt wird, dürfte nur die eine Hälfte der Teilnehmenden an die Urne gehen. Die andere Hälfte hat schon vorher brieflich gestimmt. Dies geht aus einer systematischen Auswertung der VOX-Analysen hervor, die seit 1996 die Frage der brieflichen Stimmabgabe klären. Der Trend in der Nutzung dieser Neuerung ist steigend, und in vielen Städten ist der "Postgang" für die politische Meinungsäusserung bereits die Regel geworden. Brieflich Stimmende entscheiden sich vor allem in der frühen Hauptphase der Kampagne, wodurch sich deren relevante Phase verlängern.
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor vier Jahren ist in der Schweiz die Möglichkeit geschaffen worden, ohne weitere Voraussetzungen wie Krankheit oder Gebrechlichkeit brieflich stimmen zu können. Die Kantone sind seither verpflichtet, für ein geeignetes Verfahren der frühzeitigen, brieflichen Stimmabgabe zu sorgen. Diesem Auftrag sind die Kantone allerdings nur sehr unterschiedlich nachgekommen, indem einzelne Kantone wie das Tessin oder die Waadt eine vorgängige Beantragung der brieflichen Stimmabgabe verlangen, oder Bern, welcher das Porto der brieflichen Stimmabgabe durch den/die StimmbürgerIn berappen lässt. Gänzlich voraussetzungslose Verfahren finden sich in den Stadtkantonen Baselstadt und Genf.
Knapp vier Jahre nach der Zulassung der brieflichen Stimmabgabe bei eidgenössischen Volksabstimmungen kann man eine wachsende Beliebtheit bilanzieren. Bei den eidgenössischen Volksabstimmung dieses Jahres wurde mit einem Anteil von je 46 Prozent Teilnehmender, die brieflich stimmten, gesamtschweizerisch ein neuer Rekord erreicht.
Die wichtigste Unterscheidung für die Nutzung der brieflichen Stimmabgabe ergeben sich aus der Region. Gemäss VOX-Analyse stimmen heute 54 Prozent der DeutschschweizerInnen brieflich ab, während es bei den Romand(e)s gerade ein Viertel sind. In den Grossstädten nutzen zwei Drittel der EinwohnerInnen die neue Form der Entscheidfindung, in den Gemeinden unter 2000 EinwohnerInnen sind es gerade 3 von 10.
Spitzenreiter ist in der Regel der Kanton Basel-Stadt mit gut 90 Prozent brieflich Stimmenden, gefolgt von Genf mit 85 Prozent. Wenig Interesse an der neuen Form der Stimmabgabe besteht im Wallis und in Appenzell Innerrhoden, wo zwischen 5 und 10 Prozent davon Gebrauch machen. In der Waadt und im Tessin sind es sogar nur 2 bis 5 von Hundert. Die Einfachheit des Postganges in den Kantonen gibt damit brauchbare Vorhersagen für das Mass, in dem die Neuerung genutzt wird.
Der Anteil brieflich Stimmender, ausgedrückt in Prozent der Stimmberechtigten, steigt seit 1996 praktisch konstant an. Bei der ersten Erhebung im Rahmen der VOX-Analysen waren es 12 Prozent aller StimmbürgerInnen, die ihre politischen Rechte auf diese Weise wahrnahmen. Zwischenzeitlich ist der Anteil auf knapp einen Viertel angewachsen. Weniger stetig ist der Trend bei den verbleibenden UrnengängerInnen. Vor allem bei punktuell ansteigender Teilnahme an einer Volksabstimmung drückt sich die zusätzliche Mobilisierung verstärkt in Form des Urnen- als des Postganges aus.
Parallel zur klaren Abhängigkeit der brieflichen Stimmabgabe von einer urbanen Umgebung wird die Neuerung von Personen überdurchschnittlich verwendet, die nicht zur Kirche gehen. Demgegenüber verstehen Personen mit einer hohen Kirchenbindung die Erledigung ihrer Bürgerpflichten weiterhin als ein geselliges Erlebnis, zu dem es unmittelbar vor oder nach dem Kirchenbesuch kommt.
Umgekehrt sind es eher Personen mit einem modernen Hintergrund, die verstärkt von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen. Einflüsse ergeben sich entlang des Schulabschlusses, indem die briefliche Stimmabgabe bei einer höheren Qualifizierung häufiger vorkommt. Erwähnt sei auch das Alter, wobei es namentlich die unter 30jährigen sind, die mehr als das Mittel auf diese Weise stimmen.
Politisch gesehen ergeben sich gewisse Konsequenzen. Vor allem die Anhängerschaften der FDP und tendenziell auch der SP neigen etwas verstärkt zum Postgang, während dieser bei der CVP noch am seltensten vorkommt. Der Postgang ist zudem eher bei Personen mit einem hohen politischen Engagement gebräuchlich geworden als bei Personen mit tiefem politischem Interesse. Diese neigen dazu, sich nicht zu beteiligen oder vermehrt noch bei der traditionellen Form der Stimmabgabe zu verbleiben.
Wenig Gesichertes ist über den Entscheidungszeitraum je nach Art der Stimmabgabe bekannt. Ein Pilotstudie in Basel-Stadt zeigt, dass die Kuverts mit den Stimmzetteln in zwei "Wellen" bei der Staatskanzlei eintreffen: unmittelbar nach dem Versand, der spätestens am 19. Tag vor dem Abstimmungssontag erfolgt sein muss, sowie in der Vorwoche vor dem eigentlichen Stichtag der Abstimmung. Auswertungen in Winterthur zeigten ein Anschwellen der brieflich eintreffenden Stimmzettel von der 3. Woche bis 7 Tage vor dem Stichtag.
Die VOX-Analysen lassen darüber hinaus auch den eigentlichen Moment der Entscheidung von Urnen- und PostgängerInnen erahnen. Namentlich Personen, die sich zwischen der 4. bis 2. Woche vor dem Stichtag in den allen Abstimmungsfragen schlüssig werden, neigen verstärkt zur briefliche Stimmabgabe, während diese Form der Meinungsäusserung bei den "last decider" deutlich weniger häufig vorkommt.
Insgesamt erweitert sich damit die bisherige Dynamik der Meinungsbildung. Zu den Frühentscheidenen, bei denen die Kampagnen keine Meinungsänderung bewirken, und den "last decider", die sich recht kurz vor der Abstimmung festlegen, kommen jene Personen hinzu, die sich in der Frühphase der Hauptkampagne entscheiden und ihre Meinungsbildung mit der brieflichen Stimmabgabe teilweise gleich, teilweise auch erst gegen den Schluss der Kampagne abschliessen. In den städtischen Gebieten findet dies verstärkt statt, und kann auch vermehrt beobachtet werden, wenn kein Thema grössere Schwierigkeiten der Entscheidung bietet.
Vor allem in der deutschsprachigen Schweiz haben die Kampagnenakteure auf diese Verschiebungen schon reagiert. Vor allem das dritte Wochenende vor der Abstimmung entwickelt sich zu einem ersten Höhepunkt in der Meinungsbildung. So fand beim letzten Urnengang zur LSVA-Entscheidung
Mit Ausnahme des Bundesratsauftrittes konnte bei der Vorlage zur Bahnmodernisierung eine ähnliche Dramaturgie beobachtet werden.
Zu Schwierigkeiten könnte dies bei der nächsten Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 führen, wo die entscheidende Phase der Meinungsbildung resp. der Stimmabgabe mit dem Wochenende vom 18. Januar 1999 beginnt. Damit blieben vorher gerade zwei Wochen, um über die Vorlagen zu informieren und die Meinungsbildung in Gang zu bringen.
In der Schweiz ergeben sich praktisch keine Hinweise, dass die briefliche Stimmabgabe zu einer verstärkten Beteiligung geführt hat.
Statistisch gesehen wird man diese Frage zwar erst bei Vorliegen längerer Zeitreihen beantworten können. Immerhin lässt sich bereits jetzt resümieren, dass es hierzuland kein deutliches Ansteigen der Beteiligung gegeben hat , wie dies in verschiedenen US-amerikanischen Bundesstaaten der Fall war, als diese Form der Stimmabgabe eingeführt worden ist. Auch bei den ältesten Personen, bei denen man wegen zunehmenden Mobilitätsproblemen für die Einführung der brieflichen Stimmabgabe plädiert hatte, lässt sich keine überdurchschnittliche Nutzung festhalten, die als indirekten Hinweis für eine erhöhte Mobilisierung gelten könnte.
Verwendung unter korrekter Quellenangabe frei