Über die Verbandsrichtlinien für die Veröffentlichung von Umfragen vor Volksabstimmungen hinaus, kennt das GfS-Forschungsinstitut verschiedene eigene methodische Grundsätze für die Produktion entsprechender Befragungen. Sie haben sich für die Treffgenauigkeit der Ergebnisse als notwendige Randbedingungen erwiesen.
Für die Beobachtung der relevanten Meinungsbildung vor Volksabstimmungen eigenen sich nur Fragen zur eigenen Stimmabsicht, nicht aber Einstellungsfragen. Die klassische Grundform der brauchbaren Fragestellung lautet: "Wenn am nächsten Sonntag schon über (Thema) entschieden würde, wie würden Sie selber stimmen?". Weniger präzise sind Einstellungsfragen ("Sind Sie für oder gegen den UNO-Beitritt?"), ungeeignet sind appellative Fragen ("Soll die Schweiz der UNO beitreten?") oder suggestive Fragen (Befürworten Sie wie der Bundesrat einen Beitritt der Schweiz zur UNO?").
Für die Bestimmung der Grössenordnungen im "Ja", "Nein" resp. der Unentschiedenen ist die Prozentuierung auf der Basis aller Befragten ungenauer als auf der Basis der Personen, die eine effektive Teilnahmeabsicht haben. Beide Fragestellungen müssen separat erhoben werden. Die Bestimmung von Anteilen auf allen Befragten unterstellt eine Beteiligung an der Entscheidung von 100 % der (befragbaren) StimmbürgerInnen, was bis heute nie vorgekommen ist. Falsch ist auch der Schluss, dass sich alle, die eine Meinung haben, auch beteiligen.
Es gilt zu unterscheiden zwischen Zustandsmessungen, das heisst Aussagen für den Moment, und Projektionen, die aufgrund des Ist-Zustandes den Ausgang einer Entscheidung vorwegnehmen. An sich ist es ohne weitere Erkenntnisse nicht möglich, aus einer Momentaufnahme auf das Ergebnis zu schliessen. Reduziert werden kann die Unsicherheit, wenn klare Trends ersichtlich sind, Erfahrungswerte miteinbezogen werden können oder mit projektiven Fragen im Interview gearbeitet wird. Alle Verfahren haben aber ihre Grenzen.
Der Moment der Befragung ist in verschiedener Hinsicht von Belang. Einmal kommt es darauf an, wie weit entfernt vor der Entscheidung befragt wird. Vor allem bei grosser Distanz zum effektiven Abstimmungstag existiert in der Regel kaum ein hinreichender Informationsstand, sodass Fragen zur Stimmabsicht besser nicht gestellt werden. Sodann ist es von Belang, ob zum Zeitpunkt der Befragung schon eine Kampagne stattgefunden hat oder nicht resp. ob es zentrale Ereignisse vor der Erhebung gibt.
Generell unterscheiden wir folgende Ausgangslagen
Die "üblichen" Prozess der Meinungsbildung sind je nach Vorlagen- , teilweise auch nach Inhaltsart und Konfliktsituation verschieden:
Diese "Faustregeln" sind Erfahrungswerte; sie dürfen ohne Überprüfung nicht wie mechanische Gesetze angewendet werden.
Nicht jede Vorbefragung vor Volksabstimmung orientiert sich an diesen Bedingungen; ist dies nicht der Fall, darf sie nicht für die detaillierte Bestimmung der Stimmabsichten verwendet werden.