Analyse der eidgenössischen
Abstimmungen vom 28. September 1997


Dominique Wisler, Lionel Marquis, Max Bergrnan
 
   
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
Bundesbeschluss über die Finanzierung
der Arbeitslosenversicherung
 
910 361
49.2%
 
931 457
50.8%
 
Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
 
545 713
29.3%
 
1 314 060
70.7%
 
Stimmberechtigte
Stimmbeteiligung
 
4 618 943
40.6%
 
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  Dezember 1997 · Publikation Nr. 62

 

 

Hauptergebnisse der Abstimmungen
vom 28. September 1997

Dorninique Wisler, Lionel Marquis, Max Bergman

Zwei Vorlagen wurden dem Schweizer Volk am 28. September 1997 zur Abstimmung vorgelegt: der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und die Initiative «Jugend ohne Drogen». Beide wurden abgelehnt. Im ersten Fall kann halbwegs von einer Überraschung gesprochen werden. Das von einem Arbeitslosenkomitee ergriffene Referendum erhielt in der Tat anfangs von den wichtigsten Gewerkschaften keine Unterstützung. Das Ergebnis war übrigens mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen sehr knapp. Es war das fünftknappste Resultat in der Geschichte der Abstimmungen in der Schweiz. Im zweiten Fall, der Initiative «Jugend ohne Drogen», war die Ablehnung schon eher erwartet worden. Das Resultat von 70,6 Prozent Nein stimmt mit dem grossen Konsens überein, der sich hinter der Drogenpolitik des Bundesrates gebildet hatte. Die Initiative wurde nur von der SVP und der extremen Rechten unterstützt.

Trotz einer sehr mittelmässigen Stimmbeteiligung (40 Prozent) konnte der Urnengang als Test für die Sozialpolitik der Behörden gewertet werden, und die Aufmerksamkeit der Eliten und der Medien war sehr intensiv. Trotzdem war der Wissensstand der Bevölkerung bei der Abstimmung vom 28. September recht gering. Dagegen waren die Meinungen über die Vorlagen geteilt. Schliesslich wurden beide Vorlagen als relativ wichtig eingeschätzt, insbesondere was ihre Auswirkungen auf das Land anging.

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung

Das Abstimmungsergebnis beim Bundesbeschluss kann ziemlich gut mit den mit der Arbeitssituation verbundenen Faktoren erklärt werden. Selbständigerwerbende (58 Prozent Ja), Kader und der Privatsektor (54 Prozent) sowie Pensionierte (59 Prozent), hiessen den Beschluss gut. Die meisten anderen sozio-professionellen Kategorien waren dagegen: Angestellte im Privatsektor (48 Prozent), Kader und Angestellte der öffentlichen Hand (33 resp. 42 Prozent), Personen in Ausbildung (42 Prozent) und, am eindeutigsten, die Arbeitslosen (14 Prozent). Die auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten lehnten den Bundesbeschluss ebenfalls eher ab: die Annahmerate lag bei den Jungen unter 30 Jahren bei nur 36 Prozent, bei den Frauen lag sie 7 Prozent unter dem Durchschnitt. Eine Mehrheit der Männer hiess den Beschluss gut.

Ausser der Kategorie der sozial und beruflich Gefährdeten waren auch die Kantone der Romandie klar gegen den Beschluss. Rund eine/r von drei WestschweizerInnen stimmte ihm zu, während die DeutschschweizerInnen zweigeteilt waren: hier stimmte eine/r von zweien Ja. Da die Arbeitslosenrate auf kantonalem Niveau in der Deutschschweiz nicht direkt mit dem Abstimmungsergebnis im Zusammenhang steht, kann davon ausgegangen werden, dass es das Bild oder die Erfahrung der Arbeitslosigkeit waren, welche für den Ausgang der Abstimmung bestimmend war.

Die Politik spielte eine vorherrschende Rolle bei dieser Abstimmung. Die politischen Präferenzen, die vielleicht durch die polarisierende Kampagne noch verstärkt wurden, hatten einen grossen Einfluss auf die Abstimmung. Die Linke lehnte den Beschluss klar ab (29 Prozent), während die Rechte ihn ebenso klar guthiess (69 Prozent). Im übrigen ist der Links-Rechts-Graben in der Romandie klarer erkennbar als in der Deutschschweiz. So machte die Rate der Ja-Stimmen in der Romandie bei der Linken 7 Prozent aus, bei der Rechten kletterte sie auf 74 Prozent.

Die Gründe für die Ablehnung des Bundesbeschlusses zeigen zwei Dinge: es wurden gleichzeitig die nötige Solidarität mit den Arbeitslosen und der Wunsch nach einer anderen Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung laut. Bei den Anhängerlnnen der Vorlage stand der technokratische Wunsch nach Sanierung der Bundesfinanzen im Vordergrund, gekoppelt mit dem Wunsch, die als Profiteure abgestempelten Arbeitslosen dazu zu bringen, wieder Arbeit zu finden. Die Argumente der BefürworterInnen des Bundesbeschlusses waren gezielter und sehr polarisierend, jene der GegnerInnen waren eher auf Konsens ausgerichtet und überzeugender.

Initiative «Jugend ohne Drogen»

Die Initiative brachte keine Polarisierung, weder zwischen den Landesregionen noch zwischen Stadt und Land. Hinter der massiven Verwerfung der Initiative zeichnen sich trotzdem zwei grössere Konflikte ab. Der erste ist politischer Art. Die Opposition war bei denjenigen, die sich selber links einordnen, sehr ausgeprägt, stimmte da doch nur eine von zehn Personen mit Ja, während es bei denjenigen, die sich rechts einordnen, eine von zwei war. Diejenigen im Zentrum neigten eher zum oppositionellen Lager, dort stimmte eine von vier Personen ja. Was die Regierungsparteien angeht, so ist festzustellen, dass die der SP Nahestehenden die Initiative praktisch einstimmig ablehnten (3 Prozent Zustimmung), während die Anhängerschaft der SVP sie als einzige annahm, allerdings mit einer knappen Mehrheit (53 Prozent).

Ausser dieser sehr starken politischen Komponente zeigte sich anlässlich der Abstimmung ein latenter Generationenkonflikt. Bei den 18 bis 29-Jährigen stimmte weniger als eine Person von zehn für die Initiative, während es bei den über 60-Jährigen eine von zwei waren. Die Initiative mobilisierte auch diejenigen, die oft in die Kirche gehen, während diejenigen, welche die Kirche niemals besuchen, sie klar ablehnten. Die AnhängerInnen der konfessionell ausgerichteten Parteien, welche ein Nein empfahlen, stimmten in der Mehrzahl ebenfalls für die Initiative (42 Prozent Ja).

Die Analyse der Beweggründe erlaubt es, davon auszugehen, dass die BefürworterInnen der Initiative sich vor allem gegen die Abgabe von Betäubungsmitteln stellten, ohne jedoch einer grösseren Repression das Wort zu sprechen. Diejenigen, die die Initiative ablehnten, sprachen vor allem auf die Argumente an, welche die Initiative als zu restriktiv, den Drogenproblemen schlecht angepasst und kontra-produktiv darstellten, sie sprachen sich aber auch mit einer knappen Mehrheit für eine schrittweise Drogenliberalisierung aus. Insgesamt haben die GegnerInnen einer Liberalisierung aber noch einen Vorsprung von zehn Punkten auf letzteren. Es zeigte sich, dass die gegenwärtige Drogenpolitik des Bundesrates als einzige allgemein Anklang findet, da offenbar heute weder die Liberalisierung noch die Repression beim Volk mehrheitlich auf Zustimmung stossen würden.

Die Stimmbeteiligung

Das allgemeine politische Interesse, die früheren Stimmbeteiligungen sowie der Bekanntheitsgrad der Vorlagen sind die Merkmale, welche die Stimmbeteiligung am besten erklären. Auch Alter und Region sind wichtig. Einerseits gingen weniger unter 40-Jährige an die Urne, als es ihrer effektiven Vertretung in der Bevölkerung entspräche. Andererseits ist die Westschweizer Bevölkerung traditionell weniger stimmfreudig als diejenige in der Deutschschweiz. Da vor allem die Jungen und die EinwohnerInnen der Romandie gegen das Referendum waren, hätte das sehr knappe Resultat leicht negativ für diese beiden gesellschaftlichen Gruppen ausfallen können. Geschlecht, Ausbildung und Einkommen hatten bei dieser Abstimmung einen kleineren aber trotzdem signifikanten Einfluss auf die Stimmbeteiligung. Dagegen hatten weder die Gesellschaftsklasse, die Links-Rechts-Einordnung oder die Religion, noch der Grad des Vertrauens in die Regierung einen Einfluss auf die Stimmbeteiligung.