Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 30. November 2008

Oliver Krömler, Thomas Milic, Bianca Rousselot
 
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“
 
1'206'222
51.9 %
  1'119'152
48.1 %
Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ 970'490
41.4 %
1'374'107
58.6 %
Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – 
Mehr Wachstum für die Schweiz
774'018
34.0 %
1'501'184
66.0 %
Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ 848'470
36.8 %
1'456'336
63.2 %
Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe 1'541'227
68.0 %
723'741
32.0 %
 
Stimmbeteiligung46.9 %  
 
 
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  Januar 2009 · Publikation Nr. 97

 

 

Hauptresultate der Analyse der Abstimmung vom 30. November 2008

Am 30. November 2008 stimmte das Schweizer Stimmvolk über fünf Vorlagen – vier Initiativen und ein Gesetz – ab. Mit Ausnahme der Unverjährbarkeitsinitiative wurden alle Volksbegehren abgelehnt, während die Revision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen wurde.

Die „Lokomotive“ unter den Vorlagen war die AHV-Initiative. Ihr wurde von den Befragten eine überdurchschnittlich hohe persönliche wie auch nationale Bedeutung zugemessen. Die restlichen Vorlagen hingegen stuften die Stimmberechtigten – gemessen am Durchschnittswert für die Jahre 1993-2003 – als wenig wichtig ein.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Entscheidfindung. Die in der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommene Vorlage, die AHV-Initiative, bereitete den Teilnehmenden nur wenig Mühe. Der Inhalt der Vorlage war bekannt, ebenso die Haltung der Parteien zu den Initiativforderungen. Wegen dem materiell wenig komplexen Thema fiel einer deutlichen Mehrheit der Stimmenden auch der Entscheid zur Hanfinitiative vergleichsweise leicht. Bei den anderen Vorlagen – insbesondere bei der Verbandsbeschwerderechtsinitiative und dem Revision des Betäubungsmittelgesetzes – wurden die Teilnehmenden jedoch mit erheblichen Entscheidschwierigkeiten konfrontiert.

Die Unverjährbarkeitsinitiative

Dem Entscheid über die Unverjährbarkeitsinitiative ging kein nennenswerter Abstimmungskampf voraus. Ein parteipolitisches Engagement zu dieser Vorlage war kaum zu verzeichnen, und auch die Medienberichterstattung über die Volksinitiative hielt sich in Grenzen. Sie wurde jedoch ebenso wie die thematisch ähnlich gelagerte Verwahrungsinitiative (2004) überraschend angenommen. 

Wie aufgrund des begrenzten parteipolitischen Engagements nicht anders zu erwarten war, spielten politische Identifikationsmerkmale nur eine marginale Rolle beim Stimmverhalten. Deutlich wichtiger war das subjektive Gefühl der Betroffenheit von der Vorlage: Wen dieses Abstimmungsthema stark bewegte und beschäftigte, der legte mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Ja in die Urne.

Der Argumententest offenbart zudem, dass sich die Ja-Stimmenden der Mängel, welche die Initiativgegnerschaft dem Begehren vorwarf, durchaus bewusst waren. So zeigte sich eine deutliche Mehrheit von ihnen damit einverstanden, dass der Initiativtext unklare Formulierungen aufweise, die der Rechtssicherheit abträglich seien. Gleichwohl stimmten diese Stimmbürger und Stimmbürgerinnen Ja, weil sie Missbrauch an Kindern offenbar für eine derart schwere Straftat ansahen, dass so gut wie alles getan werden müsse, um die TäterInnen verurteilen zu können.

Die AHV-Initiative

Von den gesellschaftlichen Merkmalen übten vor allem zwei Faktoren einen starken Einfluss auf den Stimmentscheid aus: Das Alter und die Sprachzugehörigkeit. Wie so oft bei sozialpolitischen Vorlagen, klaffte auch bei der AHV-Initiative der „Röstigraben“ weit auseinander. Während in den Westschweizer Kantonen der Ja-Stimmenanteil über 50 Prozent oder nur wenig darunter lag, verwarfen die Deutschschweizer Kantone das Begehren deutlich. Erheblichen Einfluss auf das Stimmergebnis hatte jedoch auch das Alter. Der Ja-Anteil nahm mit steigendem Alter kontinuierlich zu und erreichte seine Spitze bei den 50-59 jährigen (57%). Danach sinkt er jedoch und beträgt bei den über 70-jährigen nur noch 27 Prozent. Mit anderen Worten, wer kurz vor der Pensionierung steht, stimmte der Initiative deutlich stärker zu als diejenigen, für welche eine Frühpensionierung noch kein Thema bzw. keines mehr ist. Von den politischen Merkmalen waren die ideologische Selbsteinstufung auf der Links-Rechts-Achse sowie die Einstellung zur Frage nach mehr Staat bzw. mehr Markt wichtig.

Die ablehnende Mehrheit nannte als Grund für ihren Stimmentscheid meist ökonomische Argumente, sei es, dass die zusätzliche Belastung für die AHV oder die Volkswirtschaft zu gross sei, oder sei es, dass die demographische Entwicklung einen Ausbau der AHV-Leistungen nicht zulasse.

Der Argumententest machte deutlich, dass sich viele StimmbürgerInnen in einem Dilemma befanden. Mit den Anliegen der Initiative zeigte sich eine Mehrheit der Stimmenden im Grundsatz einverstanden. So pflichteten beispielsweise 67 Prozent dem Argument bei, wonach die Flexibilisierung des Rentenalters überfällig sei. Dieses Argument hat jedoch vergleichsweise wenige davon überzeugt, ein Ja zum Begehren einzulegen. Denn für viele war die finanzielle Sicherheit der AHV wichtiger: Wer diese durch die Initiativforderungen gefährdet sah, gewichtete diesen Aspekt stark und legte in der Folge ein Nein in die Urne.

Der aktuelle Kontext der Finanzkrise und der drohenden Wirtschaftsrezession hinterliess ebenfalls Spuren im Antwortverhalten zu den Argumenten. So waren viele Nein-Stimmende und darunter vor allem solche mit tiefem Einkommen mit dem Argument einverstanden, dass – wenn die Banken Staatshilfe erhalten – auch der AHV Geld zustehe. Weil die Bankenhilfe aber zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits so gut wie beschlossen war, liessen sich vermutlich viele vom Gegenargument leiten, wonach bei einer drohenden Wirtschaftsrezession die AHV nicht noch zusätzlich belastet werden dürfe. Die Finanzprobleme drängten ausserdem auch den sonst häufig entscheidrelevanten Aspekt des Missbrauchs der Sozialwerke in den Hintergrund.

Die Verbandsbeschwerderechtsinitiative

Die Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes wurde von einer Gruppe um Doris Fiala, der damaligen Präsidentin der Zürcher FDP, eingereicht und stand im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Fussballstadions in Zürich. Es war die erste nationale Volksinitiative der FDP. Dennoch war die Partei intern gespalten. Dies schlug sich auch im Stimmverhalten ihrer Parteianhängerschaft nieder. In unserem Sample legte bloss eine knappe Mehrheit ein Ja in die Urne. Bemerkenswert ist zudem, dass die Gegnerschaft der Initiative, insbesondere SympathisantInnen der Grünen und der Grünliberalen, ihr eine markant höhere nationale Bedeutung zumass als etwa die FDP-Anhängerschaft, aus deren Reihen das Begehren stammte. Und je wichtiger man die Vorlage einstufte, desto eher lehnte man sie ab.

Sodann stellen wir eine vergleichsweise tiefe Vorlagenkenntnis fest. Ein Drittel der Teilnehmenden konnte keine materielle Antwort auf die Frage nach dem Inhalt der Vorlage geben. 20 Prozent der Ja-Stimmenden und 9 Prozent der Nein-Stimmenden votierten ausserdem entgegen ihren eigentlichen Absichten, in der Bilanz heben sich beide Effekte aber gegenseitig auf. Offenbar war eine beträchtliche Zahl der Stimmenden vom Inhalt der Vorlage überfordert.

Von den einzelnen Pro-Argumenten fand keines die Mehrheit der Befragten. Die Stimmenden sind grossmehrheitlich für einen starken Umweltschutz, selbst die BefürworterInnen der Initiative anerkannten grundsätzlich das Verbandsbeschwerderecht.

Die Hanfinitiative und die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)

Die Konfliktkonfiguration im Vorfeld der Abstimmung über die beiden drogenpolitischen Vorlagen war höchst unüblich. Die davon möglicherweise ausgelöste Konfusion manifestierte sich zumindest teilweise im Stimmverhalten. Dieses weist nämlich zu beiden Vorlagen eine vergleichsweise geringe Parolenkonformität auf. Die Hanfinitiative polarisierte dabei stärker als die Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Wer sich links von der Mitte einstufte, nahm die Legalisierung des Cannabiskonsums mehrheitlich an, wer sich in der Mitte oder rechts davon verortete, lehnte dieses Anliegen deutlich ab.

Die Inhalte des Betäubungsmittelgesetzes waren den Stimmenden zudem merklich weniger bekannt als die Forderungen der Hanfinitiative. Wer aber schlecht informiert war, neigte eher dazu, das neue Betäubungsmittelgesetz abzulehnen. Die Vorlagenkenntnis ist gar der erklärungskräftigste Prädiktor des Stimmverhaltens zum Betäubungsmittelgesetz. Was die Hanfinitiative wollte, war den Stimmberechtigten, wie gesagt, besser bekannt. Allerdings herrschte eine beträchtliche Konfusion darüber, ob man als LegalisierungsgegnerIn nun ein Ja oder ein Nein einlegen musste: 11 Prozent der InitiativbefürworterInnen – dies zeigt die Motivanalyse – wollten keine Strafbefreiung des Cannabiskonsums, d.h. sie stimmten gegen ihre eigentlichen Präferenzen.

Der Argumententest offenbart, dass die unterlegenen InitiativbefürworterInnen nicht notwendigerweise die weniger überzeugenden Argumente vorbrachten. Indes, sie flossen mit einer geringeren Gewichtung in das Entscheidkalkül ein. Das geht vor allem aus dem folgenden Befund hervor: 21 Prozent der Stimmenden sind einerseits der Ansicht, der Jugendschutz könne nur mit Verboten gewährleistet werden. Andererseits halten sie das heutige Verbot von Konsum und Handel von Hanf gleichzeitig für wirkungslos. Diese Stimmenden mit einer offensichtlich ambivalenten Haltung entschieden sich letztlich grossmehrheitlich, die Vorlage abzulehnen (76%). Kurz, man war im Zweifelsfalle für den Status Quo.

Zur Methode

Die Analyse der Abstimmung vom 30. November 2008 beruht auf einer Befragung der VOX-Partner. Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung, die in der ganzen Schweiz innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung durchgeführt wurde. Das Forschungsinstitut gfs.bern führte die Befragung durch und die Abteilung für Politikwissenschaft der Universität Zürich analysierte die erhobenen Daten.

Die Stichprobe umfasst 1001 stimmberechtigte Personen und die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Mit einer Stichprobenziehung im Zufallsverfahren und einer prozentualen Werteverteilung von 50%-50% ergibt sich eine Fehlermarge von +/-3% mit einer Plausibilitätsschwelle von 95%. Die Fehlermarge, die normalerweise bei 3% bis 5% liegt, gibt an, inwiefern die Schlussfolgerungen der Untersuchung richtig sind.