Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 1. Juni 2008

Isabelle Engeli, Anouk Lloren, Alessandro Nai
 
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen"
 
   804'680
36.25%
  1'415'189
63.75%
Volksinitative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda"
 
538'882
24.8%
  1'634'284
75.2%
Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung"
 
661'263
30.52%
   1'505'678
69.48%
 
Stimmbeteiligung45.18%  
 
 
Hirschengraben 5, Postfach 6323, 3011 Bern
Telefon 031 311 08 06, Telefax 031 311 08 19
info@gfsbern.ch
 
Université de Genève Département de Science Politique, 40, boulevard du Pont-d'Arve
1211 Genève 4
Telefon. 022 705 83 60, Telefax 022 705 83 64
secretariat@politic.unige.ch
 
  Juli 2008 · Publikation Nr. 96

 

 

Hauptresultate der Analyse der Abstimmung vom 1. Juni 2008

Bei der Abstimmung vom 1. Juni 2008 wurden alle drei Vorlagen verworfen: die Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen», die Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» sowie der Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung».

Die Initiative «Für demokratische Einbürgerungen» 

Die erste Vorlage, über die am 1. Juni 2008 abgestimmt wurde, war die von der SVP lancierte Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen». Dabei sollte den Gemeinden die Kompetenz übertragen werden, das Einbürgerungsverfahren und das zuständige Organ selbst zu bestimmen. Ausserdem sollten die Entscheide des entsprechenden Organs endgültig werden. Die Initiative «Für demokratische Einbürgerungen» wurde vom Volk mit 63.8% der Stimmen sowie von allen Kantonen ausser Schwyz abgelehnt.

Das soziodemografische Profil lässt den Schluss zu, dass die Abstimmung zu keinen nennenswerten Spaltungen führte. Die Initiative wurde in sämtlichen gesellschaftlichen Kategorien verworfen. Allerdings fiel die Ablehnung bei den Frauen massiver aus als bei den Männern, und in der Deutschen Schweiz war der Anteil Nein-Stimmen etwas geringer als in der Westschweiz. Eine grössere Rolle für den Stimmentscheid spielten Faktoren im Zusammenhang mit der politischen Einstellung. Die Identifizierung mit einer Partei wirkte sich stark auf den Stimmentscheid aus: Die Initiative wurde von den AnhängerInnen der SP (mit 85%), der CVP (mit 89%) und der FDP (mit 70%) massiv verworfen. Der SVP war es ebenfalls gelungen, ihre Anhängerschaft zu überzeugen: 88% stimmten für die Initiative. Untersucht man die Einstufung der Befragten auf der Links-Rechts-Achse, tritt diese Differenz ebenfalls weitgehend zutage. Je weiter links sich die Stimmenden auf der Achse einstuften, desto eher lehnten sie die Initiative ab, wobei sie einzig von Stimmenden, die sich rechts aussen einstuften, mehrheitlich angenommen wurde. Die Befragten wurden auch um eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Führungsfigur der SVP, Christoph Blocher, gebeten. Diese wirkte sich ebenfalls sehr stark auf den Stimmentscheid aus. Personen, die den SVP-Anführer sehr glaubwürdig finden, haben die Initiative mehrheitlich angenommen, während sie jene, die ihn gar nicht oder kaum glaubwürdig finden, ganz massiv abgelehnt haben. Anhand der politischen Wertvorstellungen kann eine Feinanalyse der Gründe für das Nein erstellt werden. Wer für eine offene und moderne Schweiz sowie für Chancengleichheit zwischen SchweizerInnen und AusländerInnen eintritt, lehnte die Initiative massiv ab, während sie Personen, denen Traditionen und eine geschlossene Schweiz wichtig sind, grösstenteils angenommen haben.

Diese Ergebnisse wurden durch die Untersuchung der Stimmmotive und der von den Stimmenden als Begründung für ihren Entscheid genannten Argumente erhärtet. Die BefürworterInnen schlossen sich der Argumentation der SVP weitgehend an und betonten, dass den Gemeinden und dem Volk die Entscheidungsbefugnis für Einbürgerungen zukommen sollte und es gegenwärtig zu viele Einbürgerungen gebe. Beim Entscheid für ein Nein waren die Ablehnung von Willküreinbürgerungsentscheiden und die Wahrung des Rechtsstaats massgeblich.

Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda»

Mit der Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» (der so genannten «Maulkorbinitiative») wollten die InitiantInnen die Interventionsmöglichkeiten des Bundesrats in Abstimmungskampagnen beschränken. Sie war vom rechten Initiativkomitee «Bürger für Bürger» lanciert worden und wurde vom Volk mit 75.2% der Stimmen sowie von sämtlichen Kantonen abgelehnt.

Soziodemografische Faktoren wirkten sich kaum auf den Stimmentscheid aus, wie die Analyse des Profils der Stimmenden ergab. In der Westschweiz war die Ablehnung etwas ausgeprägter als in der Deutschen Schweiz. Beim Stimmentscheid gab es hingegen keine Unterschiede nach Alter oder Geschlecht. Viel stärker wogen die politischen Faktoren. Die Parteizugehörigkeit wirkte sich stark auf den Stimmentscheid aus: Der Nein-Stimmenanteil fiel bei den AnhängerInnen der SP (95%), der CVP (89%) und der FDP (74%) sehr hoch aus, während eine deutliche Mehrheit der SVP-AnhängerInnen (72%) ein Ja in die Urne legte. Diese Tendenz ist auch in Bezug auf die Selbsteinstufung auf der Links-Rechts-Achse zu erkennen: Je weiter rechts sich die Stimmenden einstuften, desto eher haben sie die Initiative unterstützt, wobei die Personen, die sich rechts aussen einstuften die Initiative als Einzige angenommen haben. Die meisten Stimmenden, die Christoph Blocher für sehr überzeugend halten, standen der Initiative positiv gegenüber, während jene, die den SVP-Chef weniger überzeugend finden, diese massiv ablehnten. Bestimmte politische Werte spielten beim Stimmentscheid ein Stück weit mit. Stimmberechtigte, die dem Bund mehr Macht übertragen möchten (Zentralisten), standen der Vorlage insgesamt kritischer gegenüber als jene, die für eine Abtretung der Staatsgewalt an die Kantone (Föderalisten) sind, was nur folgerichtig ist. Bei den Personen, die für Schweizer Tradition eintreten, fiel die Ablehnung weniger hoch aus als bei anderen.

Aus der Analyse der Stimmmotive geht hervor, dass vor allem zwei Überlegungen im Vordergrund standen: eine freie, fundierte Meinungsbildung und die Rolle des Bundesrats in der Abstimmungskampagne. Diese je nach Stimmentscheid unterschiedlich gewichteten Argumente wurden sowohl von GegnerInnen als auch von BefürworterInnen genannt.

Die beiden verworfenen Volksinitiativen haben einen Graben zwischen der SVP und den anderen politischen Parteien geschaffen. Im Gegensatz zu den Europaabstimmungen gab es abgesehen von der SVP-Anhängerschaft kaum Stimmberechtigte, die ein Ja in die Urne legten. Im Verhältnis zu früheren VOX-Analysen ist festzustellen, dass die Unterstützung der SVP durch ihre Mitglieder nicht nachgelassen hat, sie aber bei AnhängerInnen anderer Parteien zumindest bei dieser Abstimmung an Einfluss eingebüsst hat. Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass Christoph Blochers Glaubwürdigkeit in den Augen der Schweizer Bevölkerung abgenommen hat. Vergleicht man diese VOX-Analyse mit jener zur Abstimmung vom 24. September 2006 (Asylgesetz), wird deutlich, dass sich bezüglich der Glaubwürdigkeit des SVP-Anführers eindeutig ein Graben aufgetan hat. Bei einer VOX-Umfrage zur Abstimmung von September 2006 stuften nur 27% der Befragten Christoph Blochers Glaubwürdigkeit als sehr gering ein. Dieser Anteil ist gemäss Umfrage zum 1. Juni 2008 auf 43% gestiegen. Dies lässt den Schluss zu, dass Christoph Blochers Überzeugungsvermögen ausserhalb seines Lagers leicht abgenommen hat, was sich in der geringen Unterstützung für die beiden am 1. Juni 2008 zur Abstimmung stehenden Initiativen äusserte.

Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung»

Der Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» war ein Gegenentwurf zur SVP-Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung». In dem vom Parlament ausgearbeiteten Verfassungsartikel sollten die wesentlichen Grundsätze des Krankenpflegesystems in der Verfassung verankert werden: Konkurrenz, Transparenz sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Er wurde mit 69.5% der Stimmen sowie von allen Kantonen abgelehnt.

Das soziodemografische Profil der Stimmenden wirkte sich nicht erheblich auf den Stimmentscheid aus, wie unsere Analysen ergaben. In der Deutschen Schweiz wurde die Vorlage weniger massiv abgelehnt als in der Westschweiz, wo aber auch keine Mehrheit dafür zustande kam. Das politische Profil der Stimmenden spielte eine grössere Rolle. Die Identifikation mit einer Partei sowie die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse haben den Ja-Stimmenanteil am stärksten beeinflusst. Unter den Personen, die einer Regierungspartei nahestehen, haben einzig die SVP-AnhängerInnen den Verfassungsartikel mit 60% der Stimmen mehrheitlich angenommen. Wer sich mit der SP, der CVP oder mit der FDP identifiziert, lehnte sie mit je 91%, 83% und 67% der Stimmen ab. Genau wie für die beiden anderen Vorlagen nahm der Anteil Nein-Stimmen ab, je weiter rechts sich die Befragten einstuften, wobei auch da jene, die sich rechts aussen einstuften, den Verfassungsartikel als Einzige zustimmten.

Aus der Analyse der Stimmmotive und der genannten Argumente geht hervor, dass bei den BefürworterInnen des Verfassungsartikels die Kosten und Leistungen der Krankenpflege den Ausschlag gaben. Bei den GegnerInnen wurde als Hauptargument die Befürchtung geäussert, man könne seinen Arzt oder sein Spital nicht mehr frei wählen und die Machtfülle der Krankenkassen würde zunehmen.

Stimmbeteiligung

Mit 45.2% entspricht die Stimmbeteiligung am 1. Juni 2008 dem Mittel der Abstimmungen auf Bundesebene in den letzten zehn Jahren. Bei Personen, die regelmässig an Volksabstimmungen teilnehmen, ein ausgeprägtes Interesse für Politik und eine gute Kenntnis der Vorlagen haben, war die Stimmbeteiligung wie üblich deutlich höher. Den politischen Parteien – insbesondere der SP und der CVP – ist es im Grossen und Ganzen gut gelungen, ihre Anhängerschaft zu mobilisieren.

Zur Methode

Die Analyse der Abstimmung vom 1. Juni 2008 beruht auf einer Befragung der VOX-Partner. Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung, die in der ganzen Schweiz innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung durchgeführt wurde. Das Forschungsinstitut gfs.bern führte die Befragung durch und die Abteilung für Politikwissenschaft der Universität Genf analysierte die erhobenen Daten.

Die Stichprobe umfasst 1006 stimmberechtigte Personen und die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Mit einer Stichprobenziehung im Zufallsverfahren und einer prozentualen Werteverteilung von 50%-50% ergibt sich eine Fehlermarge von +/-3% mit einer Plausibilitätsschwelle von 95%. Die Fehlermarge, die normalerweise bei 3% bis 5% liegt, gibt an, inwiefern die Schlussfolgerungen der Untersuchung richtig sind.