Analyse der eidgenössischen
Abstimmungen vom 24. Februar 2008

Hans Hirter, Wolf Linder
 
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
 
   601'034
31.9%
  1'281'962
68.1%
Unternehmenssteuerreformgesetz II
 
   938'658
50.5%
   918'985
49.5%
 
Stimmbeteiligung 38.2%  
 
 
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  April 2008 · Publikation Nr. 95

 

 

Hauptresultate der Analyse der Abstimmungen vom 24. Februar 2008

Am 24. Februar 2008 stimmten die Bürgerinnen und Bürger einer Gesetzesrevision zu und lehnten eine Volksinitiative ab. Bei der Gesetzesrevision handelte es sich um ein Paket von Steuerreduktionen für Unternehmen und ihre Eigentümer. Die SP hatte diese Unternehmenssteuerreform II getaufte Vorlage zusammen mit den Grünen im Parlament bekämpft und dagegen das Referendum eingereicht. Bei der Volksinitiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ standen sich ebenfalls Links und Rechts gegenüber. Die vom Umweltschützer Franz Weber eingereichte Initiative verlangte, dass in Friedenszeiten in touristisch genutzten Erholungsgebieten keine Übungen mit militärischen Kampjets mehr durchgeführt werden dürfen. Konkret richtete sich das Volksbegehren gegen den Betrieb der drei Militärflugplätze Sion (VS), Meiringen (BE) und Payerne (VD).

Die Beteiligung lag mit 38.2% deutlich unter dem Mittel der vergangenen Jahre. Frühere Abstimmungen, bei denen es um eine Einschränkung der Aktivitäten der Armee gegangen war, hatten die Bürgerinnen und Bürger viel stärker zu mobilisieren vermocht (z.B. 55% bei der Volksinitiative für eine Begrenzung der Zahl der Truppenübungsplätze vom 6. Juni 1993). Die Befragten erachteten die Neuerungen in der Unternehmensbesteuerung für wichtiger als die Volksinitiative. Im langjährigen Vergleich wurden allerdings beide Vorlagen als wenig bedeutsam eingestuft. Die Stimmenden empfanden den Entscheid bei der Kampfjetlärm-Initiative als sehr einfach. Anders sah es bei der wesentlich komplexeren Unternehmenssteuerreform aus. Die-se liess sich zwar in der Werbung auf Schlagworte wie „Vorteile für KMU“ resp. „keine Steuergeschenke für Reiche“ reduzieren. Sie enthielt aber auch Anliegen, die unbestrit-ten waren, wie etwa die Erleichterungen bei der Nachfolgeregelung in KMU. Gross war des-halb die Zahl der Stimmenden, welche ihren Entscheid über die Steuerreform als schwierig bezeichneten. Dies führte dazu, dass sich viele erst spät festlegten. Genau die Hälfte gab an, sich erst in den beiden Wochen vor der Abstimmung endgültig entschieden zu haben. Dies wäre den Befürwortern beinahe zum Verhängnis geworden. Gestützt auf Meinungsumfragen, die eine klare An-nahme der Vorlage prognostizierten, hatten sie ihre Werbung rund zwei Wochen vor der Abstimmung praktisch eingestellt. In unserer Nachanalyse bestätigte sich zwar der kla-re Ja-Überhang bei denjenigen, welche ihren Entscheid mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung gefällt hatten. Die zu diesem Zeitpunkt noch Unentschlossenen stell-ten dieses Verhältnis dann aber in den beiden letzten Wochen beinahe auf den Kopf. Wer sich erst jetzt entschied, legte mehrheitlich (56%) ein Nein in die Urne.

Die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"

Die Stimmenden kannten das Abstimmungsthema. Für fast alle war klar, dass es bei der Initiative um eine Reduktion des Fluglärms durch die Luftwaffe ging. Ein Teil von ihnen glaubte, dass das Volksbegehren eine zeitliche resp. saisonale Beschränkung der Flüge fordere, andere erwarteten die örtliche Verschiebung weg von den Tourismusgebieten.

Obwohl Franz Weber im Verlauf der Abstimmungskampagne immer wieder betont hatte, dass er selbst und auch seine Volksinitiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ keinesfalls gegen die Existenz der Armee oder der Luftwaffe gerichtet seien, war der Stimmentscheid doch am stärksten von der Einstellung zur Armee geprägt. Wer findet, die Schweiz brauche eine starke Armee, lehnte das Volksbegehren fast einstimmig ab (87%), wer der Ansicht ist, die Schweiz könne auf die bewaffnete Landesverteidigung verzichten, sprach sich zu 65% für die Initiative aus. Nicht ganz so stark wirkte sich die Einstufung der Stimmenden auf einer Links-Rechts-Skala aus. Eine Ja-Mehrheit ergab sich einzig bei der äusseren Linken, die gemässigte Linke war genau hälftig gespalten. Die Sympathisanten aller vier Bundesratsparteien lehnten die Initiative ab. Diejenigen der SP, welche die Ja-Parole ausgegeben hatte, allerdings nur knapp. Bei der SVP, der FDP und der CVP folgte jeweils eine Mehrheit von über 80% der ablehnenden Parteiparole.

Im Gegensatz zur erfolgreichen Rothenthurm-Initiative von 1987, welche sich gegen zusätzliche Truppenübungsplätze in Moorgebieten gerichtet hatte, gelang es den Befürwortern diesmal nicht, sowohl das militärkritische als auch das umweltschützerische Lager zu überzeugen. Anhänger eines starken Umweltschutzes waren zwar etwas positiver eingestellt als der Durchschnitt, aber auch sie stimmten zu fast 60% gegen die Kampfjetlärm-Initiative.

Die sozialen und ökonomischen Merkmale der Stimmenden wirkten sich kaum auf den Entscheid über die Volksinitiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ aus. Junge stimmten, entgegen dem bisherigen Muster bei armeekritischen Themen, nicht häufiger zu als ältere Personen.

Die Analyse der spontan geäusserten Motive für den persönlichen Ent-scheid bestätigt, dass die Einstellung zur Schweizer Armee ausschlaggebend für die Beurteilung der Kampfjetlärm-Initiative war. Fast drei Viertel der Ja-Stimmenden gaben in der Befragung an, dass sie auch deshalb für die Initiative waren, weil sie grundsätzlich gegen die Luftwaffe oder gar die Armee insgesamt seien. Die Vermei-dung von Lärmimmissionen bildete das zweitwichtigste Motiv und wurde von knapp der Hälfte der Befürworter angeführt. Bei den Entscheidmotiven der Geg-ner der Initiative stand noch deutlicher der militärpolitische Aspekt im Vordergrund. Fast alle (92%) gaben an, dass sie Nein gestimmt haben, weil die Schweiz eine Luftwaffe brauche und diese auch in den schweizerischen Berggebieten trainieren müsse. Das Argument, dass die Anwohner der drei Militärflugplätze so gut wie möglich vor Lärm geschützt werden sollen, war auch bei ihnen mehrheitsfähig.

Das Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform II

Praktisch alle Stimmenden wussten, dass es bei der Vorlage um eine Veränderung der Unternehmenssteuern ging. Dabei war die von der Linken bekämpfte Ermässigung der Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen eindeutig besser bekannt als die steuerliche Vereinfachung der Unternehmensnachfolge bei KMU, welche von den Befürwortern als wichtiges Argument ins Feld geführt wurde.

Den stärksten Einfluss auf den Abstimmungsentscheid über die Unternehmenssteuerreform übte die Einstufung auf der Links-Rechts-Skala aus. Die Linke lehnte die Vorlage massiv ab (die gemässigte Linke mit 76%, die äussere Linke gar mit 87%). Die politische Mitte sprach sich relativ knapp dafür aus (56%) und die Rechte stimmte im Verhältnis drei zu eins für die Reform. Fast gleich stark wie die Einstufung auf der Links-Rechts-Skala wirkte sich die Parteisympathie aus. Die Anhängerschaft der SP und der Grünen befolgte nahezu geschlossen die ablehnende Parteiparole. Auch die Mitglieder oder Sympathisanten der Gewerkschaften sprachen sich überdurchschnittlich oft gegen die Unternehmenssteuerreform aus (72% Nein). Zwischen der Anhängerschaft der drei grossen bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gab es kaum Unterschiede; sie stimmte zu mehr als 70% für die Reform.

Von den sozialen und ökonomischen Merkmalen wirkten sich nur das Haushaltseinkommen und die berufliche Stellung auf den Stimmentscheid aus. Je besser eine Person finanziell gestellt ist, umso eher stimmte sie der Vorlage zu. Unternehmer und höhere Kader, welche am ehesten als begünstigte bedeutende Aktionäre von KMU in Frage kommen, hiessen die Reform mit einer Zweidrittel-Mehrheit gut. Das Geschlecht, die formale Bildung und die Sprache spielten hingegen keine Rolle für den Entscheid.

Das weitaus meistgenannte Motiv der Befürworter war die Absicht, mit der Steuerre-form die Lage der KMU allgemein zu verbessern. Knapp die Hälfte der Ja-Stimmenden gab explizit den Steuerabbau für KMU als Begründung an, wobei längst nicht für alle die Lockerung der Besteuerung der Dividenden im Vordergrund stand. Das wichtigste Motiv für die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform war die Mei-nung, dass damit ein Teil der Steuerzahler zu Lasten der anderen bevorzugt werde. Mehr als 60% der Gegner sprachen sich in diesem Sinne aus. Für über die Hälfte der Nein-Stimmenden war diese Vorlage nichts anderes als ein verkapptes Steuergeschenk für Wohlhabende.

Von den drei von uns getesteten Pro-Argumenten aus der Abstimmungskampagne war nur eines richtig kontrovers: Die Aussage, dass sich eine Steuersenkung für Unternehmen positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken würde. Fast alle Ja-Stimmenden (88%) waren mit dieser These einverstanden, hingegen lehnte sie eine Mehrheit von 55% der Nein-Stimmenden ab. Noch viel gegensätzlicher beurteilten die beiden Lager die von der SP, der GP und den Gewerkschaften vorgebrachten Kontra-Argumente. 84% der Nein-Stimmenden gegenüber nur 15% der Ja-Stimmenden glaubten, dass von dieser Reform nur die Reichen profitieren würden. Eine Mehrheit von 60% der Gegner, jedoch nur 11% der Befürworter beurteilten eine auf Unternehmen beschränkte Steuersenkung prinzipiell als ungerecht. Diese beiden Kontra-Argumente erwiesen sich als die wirkungsvollsten der ganzen Abstimmungskampagne: Wer ihnen zustimmte, legte zu 84% ein Nein zur Unternehmenssteuerreform in die Urne.

Zur Methode

Die vorliegende Untersuchung beruht auf einer von der VOX-Partnerschaft realisierten Nachbefragung. Das Forschungsinstitut gfs.bern führte die Befragung in den beiden Wochen nach der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 durch, wobei 75% der Interviews in der ersten Woche nach der Abstimmung stattfanden. Die Analyse der Daten wurde durch das Institut für Politikwissenschaft an der Universität Bern (IPW) vorgenommen. Die Befragung wurde von 47 BefragerInnen von zu Hause aus telefonisch ausgeführt, wobei das Forschungsinstitut gfs.bern als Kontrollinstanz die Möglichkeit hatte, die Interviews extern zu beaufsichtigen. Für die BefragerInnen und die Befragten war diese Überwachung nicht erkennbar, sie wussten aber von deren Existenz. Die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Der Stichprobenumfang beträgt 1004 stimmberechtigte Personen.