Analyse der eidgenössischen
Abstimmungen vom 11. März 2007

Thomas Milic
 
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
5. IV-Revision
 
   1'039'212
59.1%
   719'463
40.9%
 
 
Stimmbeteiligung 35.8%  
 
 
Hirschengraben 5, Postfach 6323, 3011 Bern
Telefon 031 311 08 06, Telefax 031 311 08 19
info@gfsbern.ch
 
Universität Zürich Institut für Politikwissenschaft
Seilergraben 53, CH-8001 Zürich
Telefon 044 / 634 38 41
 
  August 2007 · Publikation Nr. 94

 

 

Hauptresultate der Analyse der Abstimmungen vom 17. Juni 2007

Am 17. Juni 2007 hatten die Stimmberechtigten über die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (nachfolgend kurz: 5. IV-Revision) zu befinden. Sie wurde mit 59.1 Prozent Ja-Stimmen vom Volk gutgeheissen. Von den Ständen verwarfen einzig die Kantone Neuenburg, Genf, Freiburg und Jura die Vorlage.

Die 5. IV Revision

Trotz eines intensiv und emotional geführten Abstimmungskampfes nahmen nur unterdurchschnittliche 35.8 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung teil. Die unterdurchschnittliche Beteiligungsquote resultierte nicht daraus, dass die Stimmenden die Vorlage für unwichtig erachteten. Im Gegenteil: Der 5. IV-Revision wurde von Seiten der Befragten eine überdurchschnittlich hohe persönliche wie auch nationale Bedeutung zugemessen. Dabei stuften ältere Stimmberechtigte und solche aus der Westschweiz die Gesetzesrevision am wichtigsten ein. Auch der Komplexitätsgrad der Vorlage hielt die Stimmberechtigten wohl nicht von der Urne fern, denn der Anteil derer, welche angaben, Entscheidschwierigkeiten gehabt zu haben, war für eine sozialpolitische Vorlage nicht besonders hoch, sondern durchschnittlich. Was also hielt die StimmbürgerInnen davon ab, sich an einer von ihnen selbst als wichtig eingestuften Abstimmung zu beteiligen? Aufgrund der Datenlage lässt sich (am ehesten) vermuten, dass die kontrovers geführte Debatte um die 5. IV-Revision einen Teil der Stimmbürgerschaft verunsicherte, und diese deshalb der Urne fernblieben.

Der Inhalt der Vorlage wurde differenziert wahrgenommen und spurte den nachfolgenden Entscheid stark vor. So bestand für einen Fünftel der Teilnehmenden das primäre Ziel der IV-Revision in der Missbrauchsbekämpfung. Wer dieser Ansicht war, stimmte in der Folge auch mit grosser Wahrscheinlichkeit Ja zur Gesetzesrevision (70%). Ein weiteres, knappes Fünftel (19%) verband die Vorlage hingegen hauptsächlich mit Renten- und Leistungskürzungen. Stimmende mit dieser Inhaltswahrnehmung legten mehrheitlich (55%) ein Nein in die Urne.

Daneben wurden noch weitere Revisionsaspekte als Vorlageninhalt genannt, etwa die Eingliederung der Behinderten ins Erwerbsleben und die Sanierung der verschuldeten IV. Politische Identifikationsmerkmale wie die Parteisympathie und die ideologische Selbsteinschätzung beeinflussten den individuellen Entscheid am stärksten. Der dominante Einfluss der Parteisympathie ist darin erkennbar, dass die Parteianhängerschaften weitgehend den Parolen ihrer Parteien folgten: die bürgerlichen Wähler und Wählerinnen stimmten der 5. IV-Revision grossmehrheitlich zu (CVP: 67% Ja; FDP: 86% Ja; SVP: 89% Ja), während die SP-SympathisantInnen - der Stimmempfehlung ihrer Partei getreu – die Vorlage deutlich verwarfen (77% Nein-Stimmen). Bei denen, die sich keiner Partei zugehörig fühlen – sie machen in etwa die Hälfte der Stimmberechtigten aus – waren das Regierungsvertrauen und die Links/Rechts-Selbsteinschätzung entscheidend für das Stimmverhalten: Wer der Regierung gegenüber Misstrauen hegt und sich selbst links einstuft, lehnte die Gesetzesrevision ab, während ihr diejenigen, die Vertrauen in die Behörden haben und sich im rechten Spektrum der Links/Rechts-Skala verorten, grossmehrheitlich zustimmten.

Gesellschaftliche Merkmale hatten lediglich eine sekundäre Bedeutung für den Urnenentscheid. Von ihnen übte das Alter den stärksten Einfluss auf das Stimmverhalten aus: So liegt die Zustimmungsrate bei den 18-29-jährigen noch unter 50 Prozent, steigt jedoch mit zunehmenden Alter kontinuierlich an und beträgt bei den über 70-jährigen 72 Prozent. Verantwortlich für die höhere Zustimmungstendenz bei den älteren Stimmberechtigten ist eine unterschiedliche Wahrnehmung des Vorlageninhalts und – daraus resultierend – eine unterschiedlich empfundene Betroffenheit durch die Vorlage.

Die Analyse der Entscheidmotive zeigt, dass es der Befürworterschaft gelungen ist, mehrere Gründe für ein Ja zu propagieren. Dies ist an der Mannigfaltigkeit der Motivangaben der RevisionsbefürworterInnen erkennbar. Oft genannt wurde dabei die Missbrauchsbekämpfung. Ein knappes Drittel der Motivnennungen entfiel auf diesen Entscheidgrund. Aber auch andere Stimmmotive wurden vergleichsweise häufig angegeben: So gab ein Fünftel der BefürworterInnen seine Stimme zugunsten einer Sanierung der verschuldeten IV ab und 10 Prozent erhofften durch ihre Stimmabgabe zur Verbesserung der Eingliederung der Behinderten ins Erwerbsleben beigetragen zu haben.

Bei der Gegnerschaft überwogen hingegen die nicht-inhaltlichen Motive deutlich. 48 Prozent der Nein-Stimmenden äusserten sich negativ zur Gesetzesrevision, ohne jedoch einen spezifischen Ablehnungsgrund zu nennen. Daneben gaben etwa je 10 Prozent der Ablehnenden an, das mit der Revision verknüpfte Eingliederungsziel werde nicht erreicht, die Missbrauchsbekämpfung treffe die Falschen oder es werde (unerwünschter) Soziallabbau betrieben. Kurz, die These, wonach Gesetze deswegen oft in Referendumsabstimmungen scheitern, weil es meistens mehr Gründe für ein Nein als für ein Ja gäbe, traf auf den Urnengang vom 17. Juni 2007 nicht zu.

Erstaunliches brachte der Argumententest ans Licht: Die Argumente beider Seiten, der BefürworterInnen und der GegnerInnen, vermochten zu überzeugen: Mit Ausnahme eines Arguments fanden nämlich alle eine Mehrheit bei den Stimmberechtigten. Aber offensichtlich wurden sie unterschiedlich gewichtet – letztlich zum Leidwesen der RevisionsgegnerInnen.

Unbestritten war dabei die Notwendigkeit einer Sanierung der IV: 77 Prozent der Stimmenden pflichteten dem Statement bei, wonach die IV-Revision für eine Entschuldung der Invalidenversicherung notwendig sei. Es war das schlagendste Argument der Befürworterschaft. Auch mit dem Statement, wonach es zu viele Scheininvalide gäbe, zeigte sich eine Mehrheit der Befragten einverstanden. Indes, es hatte nur einen vergleichsweise mässigen Einfluss auf den Entscheid. Davon, dass es richtig sei, auch von den IV-BezügerInnen mehr Mitwirkung verlangen zu können, war ebenfalls eine Mehrheit überzeugt. Es spielte allerdings für den Urnenentscheid nur eine marginale Rolle, ob man diese Ansicht teilte oder nicht.

Auch zwei der drei getesteten Kontra-Argumente vermochten eine Mehrheit der Stimmenden zu überzeugen. Offenbar wurden sie jedoch nur als zweitrangige Entscheidgründe eingestuft. So fand das Statement, wonach die 5. IV-Revision von den ArbeitgeberInnen zuwenig verlange und wonach diese gesetzlich verpflichtet werden sollten, Behinderte einzustellen, eine Mehrheit der Befragten. Indes, weniger als die Hälfte von ihnen legte in der Folge auch ein Nein in die Urne. Andere, für eine Annahme sprechende Motive wurden offenbar höher gewichtet. Ebenso ist eine Mehrheit der Stimmenden der Ansicht, es brauche zur Sanierung der IV noch eine Zusatzfinanzierung. Aber eine Mehrheit von ihnen hiess die IV-Revision auch ohne Zusatzfinanzierung gut. Keine Mehrheit, aber eine starke Minderheit von 48 Prozent der Stimmenden pflichtete ausserdem dem Statement bei, wonach die 5. IV-Revision Sozialabbau auf dem Buckel der Behinderten sei. Dieses Argument trennte BefürworterInnen und GegnerInnen der Vorlage am stärksten: Wer die aktuelle IV-Revision mit einem Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten gleichsetzte, legte in fast drei von vier Fällen ein Nein in die Urne.

Zur Methode

Die vorliegende Untersuchung beruht auf einer von der VOX-Partnerschaft realisierten Nachbefragung der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007. Die Befragung wurde vom Forschungsinstitut gfs.bern in den zwei der Abstimmung folgenden Wochen durchgeführt. Die Datenanalyse erfolgte durch das Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich (IPZ). Die Befragung wurde von 47 BefragerInnen von zu Hause aus telefonisch durchgeführt, wobei gfs.bern die Möglichkeit hatte, die Interviews extern, und ohne dass dies für die BefragerInnen und die Befragten erkennbar war, zu beaufsichtigen. Die Auswahl der Befragten wurde in einem dreistufigen Zufallsverfahren ermittelt. Der Stichprobenumfang betrug 1019 stimmberechtigte Personen, davon kamen 69 Prozent aus der Deutschschweiz, 24 Prozent aus der Westschweiz und 7 Prozent aus der italienischsprachigen Schweiz. Der Stichprobenfehler für die Gesamtheit der Befragten lag bei +/- 3,1 Prozent. Vorsicht bei der Interpretation der Daten ist dort geboten, wo die Subsamples klein sind und die Verteilung der Prozentwerte zugleich ausgeglichen ist (50:50). In solchen Fällen können auf Grund des Stichprobenfehlers keine Aussagen über Mehrheitsverhältnisse gemacht werden.

Die Stichprobe umfasst 1019 stimmberechtigte Personen und die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Mit einer Stichprobenziehung im Zufallsverfahren und einer prozentualen Werteverteilung von 50%-50% ergibt sich eine Fehlermarge von +/-3% mit einer Plausibilitätsschwelle von 95%. Die Fehlermarge, die normalerweise bei 3% bis 5% liegt, gibt an, inwiefern die Schlussfolgerungen der Untersuchung richtig sind.