| Abstimmungsergebnisse |
Ja | Nein | ||||||||||
| Eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" |
641'925 28.8% |
1'587'802 71.2% |
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| Stimmbeteiligung | 45.5% | |||||||||||
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Die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» wurde in der Volksabstimmung vom 11. März 2007 mit 71.2% der Stimmen und von allen Kantonen ausser den Kantonen Jura und Neuenburg abgelehnt.
Sie war vom «Mouvement Populaire des Familles» lanciert worden und hatte zum Ziel, das gegenwärtige System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit 87 privaten Krankenkassen zu ersetzen, die in Konkurrenz zueinander stehen. Durch die Änderung von Artikel 117 der Bundesverfassung über die «Kranken- und Unfallversicherung» sollte eine Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung mit Prämien entsprechend dem Einkommen und Vermögen der Versicherten eingeführt werden. Dabei standen zwei Anliegen im Vordergrund: die Senkung der Kosten des Gesundheitssystems und eine gerechtere Aufteilung der Kosten. Für die Initiative traten insbesondere die Linke und die Gewerkschaften ein, während sie unter anderem von Bundesrat, Parlament, bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberverbänden bekämpft wurde.
Die Stimmbeteiligung zur Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» betrug am 11. März 2007 45.5%. In den Westschweizer Kantonen war die Stimmbeteiligung im Allgemeinen höher als in der Deutschen Schweiz. Eine Ausnahme dazu bildet der Kanton Schaffhausen, wo die Stimmbeteiligung wohl wegen des Abstimmungsobligatoriums höher war.
Die soziodemografischen Faktoren wirkten sich kaum auf den Stimmentscheid aus: Die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» wurde nämlich durchwegs von allen soziodemografischen Kategorien abgelehnt. Der Ja-Stimmenanteil war jedoch bei den Romands, den Unverheirateten, in der städtischen Bevölkerung und in der Mittelschicht höher.
Die Identifikation mit einer Partei und die Einstufung der Stimmenden auf der Links-Rechts-Achse hatten hingegen einen Einfluss. Stimmende, die sich einer Linkspartei oder allgemein der Linken verbunden fühlen, haben die Vorlage angenommen, während jene, die sich einer Rechtspartei oder allgemein dem rechten Lager verbunden fühlen, sie abgelehnt haben. Beim Stimmentscheid spielten die Gegensatzpaare Staat-Wettbewerb, Staat-Kantone und modern-traditionell eine Rolle: Sie spalteten die Stimmbevölkerung stark.
Sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende nannten zur Begründung ihres Entscheids die Kosten für das Gesundheitswesen. VerfechterInnen der Einheitskrankenkasse führten ausserdem Argumente betreffend die soziale Gerechtigkeit sowie die Unzufriedenheit mit dem jetzigen System an, während die GegnerInnen vor allem den Grundsatz des freien Wettbewerbs sowie mangelnde Klarheit der Initiative geltend machten. Die Haltung zu Kampagnenargumenten war zum Teil paradox. Wohl schlossen sich die BefürworterInnen den Pro-Argumenten an, doch pflichteten sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende den beiden Kontra-Argumenten zu, mit dem neuen System ginge die Wahlfreiheit verloren und man wisse nicht, wer am meisten bezahlen.
45.5% der Stimmberechtigten beteiligten sich am 11. März 2007 an der Abstimmung über die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse». Aus unserer Analyse ging hervor, dass die Stimmbeteiligung mit soziodemografischen Faktoren zusammenhängt: Ältere Menschen, Verheiratete, besser ausgebildete Personen, Führungskräfte, Romands und TessinerInnen gingen häufiger an die Urne als andere.
Doch auch die Einstellung zur Politik und die Einschätzung der konkreten Abstimmungsvorlage wirkten sich auf die Stimmbeteiligung aus. Befragte, die sich für Politik interessieren und sich von der Vorlage persönlich betroffen fühlten oder sie erheblich für das Land hielten, gingen am 11. März 2007 häufiger an die Urne. Auch die ideologische Einstufung und Identifikation mit einer Partei waren positiv mit der Stimmbeteiligung korreliert.
Die Analyse der Abstimmung vom 11. März 2007 beruht auf einer Befragung der VOX-Partner. Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung, die in der ganzen Schweiz innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung durchgeführt wurde. Das Forschungsinstitut gfs.bern führte die Befragung durch und die Abteilung für Politikwissenschaft der Universität Genf analysierte die erhobenen Daten.
Die Stichprobe umfasst 1024 stimmberechtigte Personen und die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Mit einer Stichprobenziehung im Zufallsverfahren und einer prozentualen Werteverteilung von 50%-50% ergibt sich eine Fehlermarge von +/-3% mit einer Plausibilitätsschwelle von 95%. Die Fehlermarge, die normalerweise bei 3% bis 5% liegt, gibt an, inwiefern die Schlussfolgerungen der Untersuchung richtig sind.