| Abstimmungsergebnisse |
Ja | Nein | ||||||||||
| Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin |
1 474 704 54.6% |
1 226 449 45.4% |
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| Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare |
1 557 671 58.0% |
1 126 578 42.0% |
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| Stimmbeteiligung | 56.0% | |||||||||||
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Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizer Volk über zwei Vorlagen ab: erstens über das zweite Paket der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, welche die Assoziation der Schweiz an Schengen und Dublin beinhaltete. Bei den Abkommen von Schengen/Dublin standen die Abschaffung der systematischen Grenzkon-trollen und die internationale Zusammenarbeit im Polizei-, Justiz- und Asylwesen im Vor-dergrund. Gegen die Abkommen von Schengen/Dublin war von der SVP und der AUNS das Referendum ergriffen worden. Zweitens wurde über das Bundesgesetz über die einge-tragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare abgestimmt, das im Wesentlichen gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkennt. Das Komitee «NEIN zum Partnerschafts-gesetz» hatte das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk nahm beide Vorlagen mit 54.6% resp. 58% der Stimmen an.
Aus der Analyse wird deutlich, dass die Abkommen von Schengen/Dublin bei der Ab-stimmung das Zugpferd waren: Die Stimmenden haben dieser Vorlage sowohl persönlich als auch für die Schweiz mehr Bedeutung beigemessen. Diese Interpretation wird durch die sehr schwache Kompetenz der StimmbürgerInnen zum Partnerschaftsgesetz gestützt, obwohl drei von vier Stimmenden angaben, keine Mühe bei der Meinungsbildung gehabt zu haben. Dies schlug sich auch auf den Zeitpunkt ihres Stimmentscheids nieder: Beim Partnerschaftsgesetz haben sich mehr als die Hälfte aller Stimmenden bereits am Anfang der Kampagne entschieden. Je früher der Stimmentscheid fiel, desto eher wurde bei beiden Vorlagen vom 5. Juni 2005 ein doppeltes Ja in die Urne gelegt, während in der letzten Phase der Kampagne eher Nein gestimmt wurde.
Aus dem soziodemographischen Profil der Stimmenden geht hervor, dass dieselben Faktoren wie bei anderen Abstimmungen zur Europa-Politik ausschlaggebend waren. In geografischer Hinsicht haben sich die Differenzen zwischen den Landesteilen seit der Abstimmung über die Bilateralen I im Jahr 2000 stabilisiert. Im Vergleich zur EWR-Abstimmung von 1992 hat eine Annäherung zwischen der Westschweiz und der Deutschen Schweiz stattgefunden, was auf zwei Gründe zurückzuführen ist: Die Akzeptanz bei den auf dem Land lebenden Romands hat sich seit 1992 stark zurückgebildet (53% Ja, während es 1992 noch 71% waren); darüber hinaus hat der Anteil der BefürworterInnen der Abkommen, die in den grossen Deutschschweizer Städten wohnen, stark zugenommen (72% Ja gegen 53% 1992). Stimmende aus vermögenderen Gesellschaftsschichten, die also über einen höheren Bildungsstand und ein höheres Monatseinkommen verfügen, sowie Angehörige des Kaders und der freien akademischen Berufe haben häufiger Ja gestimmt.
Allerdings fielen die politischen Variablen stärker ins Gewicht als die soziodemographischen Faktoren. Die SympathisantInnen der Regierungsparteien leisteten deren Abstimmungsparolen mehrheitlich Folge. So lehnten 92% der SVP-AnhängerInnen die Abkommen ab, während die Mehrheit der Personen, die Sympathien für die SP (82%), die CVP (72%) und die FDP (79%) bekundeten, Ja stimmten. Somit hat sich die Differenz zwischen der SVP-Anhängerschaft und den SympathisantInnen der anderen bürgerlichen Mitte-Rechts-Parteien seit der EWR-Abstimmung von 1992 mehr als verdreifacht! Betrachtet man die Wertvorstellungen, stellt man fest, dass der Anteil der Befürwortenden der Abkommen von Schengen/Dublin unter den Personen, die eine offene, moderne Schweiz wollen, für Chancengleichheit zwischen AusländerInnen und SchweizerInnen eintreten und der Ruhe und Ordnung weniger Bedeutung beimessen, grösser ist. Je grösser darüber hinaus das Vertrauen der Regierung gegenüber ist, desto eher hat die betreffende Person die Abkommen angenommen.
Aus der Analyse der Stimmmotive geht hervor, dass bei den BefürworterInnen der Wunsch nach Öffnung gegenüber Europa, nach Zusammenarbeit und die Ablehnung jeglicher Abschottung ausschlaggebend waren, während die Gegnerschaft sich eher von Befürchtungen leiten liess: von der Angst vor einem Beitritt durch die Hintertür, vor der Immigration und Kriminalität oder der Gefährdung der Sicherheit. Die Kampagnenargumente haben die BefürworterInnen und GegnerInnen der Abkommen insbesondere die SVP-SympathisantInnen und die Gefolgschaft der anderen Regierungsparteien stark gespalten. Im Allgemeinen wurden sämtliche Argumente der Behörden und der politischen Parteien gut aufgenommen; die Mehrheit der Stimmenden schloss sich eindeutig den Argumenten an, die ihrem Stimmentscheid entsprachen.
Aus dem soziodemographischen und politischen Profil geht hervor, dass das Alter den Stimmentscheid zum Partnerschaftsgesetz beeinflusste: Die jüngsten Stimmenden nahmen es eindeutig an, während es die über 70-Jährigen klar ablehnten. Darüber hinaus variiert die Akzeptanz je nach Gesellschaftsschicht. Je höher der gesellschaftliche Status und das Bildungsniveau, desto eher wurde das Partnerschaftsgesetz angenommen. Auch die Teilnahmehäufigkeit an einem Gottesdienst hatte einen Einfluss auf den Stimmentscheid. Bei sehr gläubigen Stimmenden war die Ablehnung der eingetragenen Partnerschaft gross, während sich Stimmende, die nur gelegentlich oder nie in die Kirche gehen, klar dafür aussprachen. Bei den Konfessionen lässt sich keine eindeutige Tendenz herauslesen. Die Mehrheit der Stimmenden nahm das Partnerschaftsgesetz unabhängig von ihrer Konfession an, wobei der Ja-Stimmenanteil bei den AtheistInnen und ProtestantInnen grösser war als bei den KatholikInnen. Der Landesteil und das Geschlecht haben den Stimmentscheid hingegen nicht entscheidend beeinflusst.
Die Regierungsparteien fanden im Grossen und Ganzen Gehör bei ihrer Anhängerschaft. Die Mehrheit der SympathisantInnen der SP (81%), der FDP (63%) und der CVP (55%) stimmte für das Partnerschaftsgesetz, während es 60% der SVP-Gefolgschaft ablehnten. Auch die Fähigkeit, den Stimmentscheid zu begründen, hatte einen Einfluss. Personen, welche ihren Entscheid gut begründen konnten, stimmten überwiegend für das Partnerschaftsgesetz, während es Stimmende, die ihren Entscheid nicht begründen konnten, knapp ablehnten. Unter den besonders traditionsbewussten StimmbürgerInnen war die Ablehnung des Partnerschaftsgesetzes sehr gross, während es von Personen, die für eine moderne Schweiz eintreten, stark befürwortet wurde. Mitglieder und AnhängerInnen von religiösen Organisationen haben das Partnerschaftsgesetz tendenziell eher abgelehnt.
Aus der Analyse der Stimmmotive geht hervor, dass bei den Stimmenden der Grundsatzentscheid zur gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare überwog. Abgesehen von einem grossen Anteil allgemeiner Motive trat die überwiegende Mehrheit der BefürworterInnen für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ein, während die Gegnerschaft eher moralische Werte sowie das Argument geltend machte, die Ehe als Institution würde dadurch gefährdet. Analysiert man die Argumente, so stellt man fest, dass sich die überwiegende Mehrheit der BefürworterInnen des Partnerschaftsgesetzes dem Argument anschloss, wonach die Partnerschaft eine ausgewogene, moderne Lösung zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Paare darstellte. Eine Minderheit unter den GegnerInnen war durchaus empfänglich für bestimmte befürwortende Argumente, ohne deswegen Ja zu stimmen. Die GegnerInnen sind der ablehnenden Argumentation ebenfalls gut gefolgt und haben sich insbesondere die Argumente zu eigen gemacht, wonach die eingetragene Partnerschaft den Ehestand gefährde, dem Anspruch homosexueller Paare, Kinder zu adoptieren, Vorschub leiste und angesichts der bestehenden Gesetzeslage unnötig sei. Diesem Argument stand eine sehr breite Minderheit unter den BefürworterInnen ebenfalls nicht gleichgültig gegenüber, was aber an ihrem Stimmentscheid nichts änderte.
Mit 56% lag die Stimmbeteiligung am 5. Juni 2005 über dem Durchschnitt von ca. 44% der letzten Jahre. Auch bei dieser Abstimmung nahm die Stimmbeteiligung zu, je älter die Stimmenden und je höher ihre Gesellschaftsschicht waren, wie die Analyse des soziodemographischen Profils ergab. Doch wirkten sich weder das Geschlecht, noch der Landesteil, die Konfession oder der Wohnort signifikant auf die Stimmbeteiligung aus.
Je häufiger die Stimmberechtigten an Abstimmungen teilnehmen, je mehr sie sich für Politik interessieren und je stärker sie sich persönlich von den Vorlagen betroffen fühlen, desto höher war auch bei dieser Abstimmung die Stimmbeteiligung dies ergab die Untersuchung der politischen Merkmale. Je eher sich die StimmbürgerInnen eine Meinung zu den beiden Vorlagen bilden konnten und je besser ihr Kenntnisstand zu den Vorlagen, desto eher haben sie an der Abstimmung teilgenommen. Den politischen Parteien ist es im Grossen und Ganzen gut gelungen, ihre Anhängerschaft zu mobilisieren.
Die vorliegende VOX-Analyse basiert auf einer computergestützten telefonischen Befragung, welche das Forschungsinstitut gfs.bern in den zwei der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 folgenden Wochen realisiert hat. Die Interpretation der Ergebnisse nahm ein Forschungsteam des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Genf vor. Die Erhebung wurde durch 47 Interviewer bei sich zu Hause telefonisch durchgeführt. Das Forschungsinstitut gfs.bern hatte als Kontrollorgan indessen die Möglichkeit, die Gespräche extern und auf für Befrager und Befragte nicht wahrnehmbare Weise zu überwachen. Die Gruppe der 1014 befragten Stimmberechtigten wurde aufgrund der Daten des elektronischen Telefonbuches der Swisscom ausgewählt. Die Haushalte und die in diesen Haushalten lebenden Stimmberechtigten wurden nach dem Zufallsprinzip bestimmt. 70 Prozent der Personen der befragten Gruppe sind Deutschschweizer, 24 Welschschweizer und 6 Prozent Einwohner der italienischen Schweiz. Die Fehlerquote liegt bei +/-3 Prozent, und dies bei einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Die Fehlerquote, die normalerweise zwischen drei und fünf Prozent liegt, zeigt an, wie genau die Schlussfolgerungen einer Befragung sind.