| Abstimmungsergebnisse |
Ja | Nein | ||||||||||
| Gegenentwurf zur Volksinitiative "Avanti für sichere und leistungsfähige Autobahnen" |
800'846 37.2% |
1'351'159 62.8% |
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| Obligationenrecht (Miete). Änderung |
756'725 36.0% |
1'346'492 64.0% |
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| Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" |
1'198'751 56.2% |
934'576 43.8% |
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| Stimmbeteiligung | 45.0% | |||||||||||
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Am 8. Februar 2004 entschieden die Stimmberechtigten über drei Vorlagen. Es handelte sich erstens um den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Avanti-Initiative, welcher den Ausbau von stauanfälligen Autobahnteilstücken, den Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard und die Förderung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs vorsah. Das zweite Abstimmungsthema war eine Revision des Mietrechts, gegen welche der Mieterverband das Referendum ergriffen hatte, und das dritte war die Volksinitiative für die lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern. Das Volk stimmte dieser Initiative zu und lehnte die beiden anderen Vorlagen ab.
Die Beteiligung betrug 45,0% und lag damit etwas über dem Mittel der vergangenen Jahre. Mobilisierend hatte sich der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative ausgewirkt, welcher auch als wichtigste Vorlage eingestuft wurde. Dabei vermochte die Linke ihre Sympathisanten in stärkerem Mass zur Beteiligung zu motivieren als die Mitte und die Rechte.
In den Augen der Mehrheit der Stimmenden handelte es sich beim Gegenvorschlag primär um eine Strassenbauvorlage mit Schwergewicht auf dem Gotthardtunnel. Die Wahrnehmung der Vorlage war allerdings nicht in allen Landesteilen gleich. Die Konzentration auf die zweite Gotthardröhre war weitgehend ein Phänomen der Deutschschweiz und des Tessin, nicht aber der Romandie.
Im Abstimmungsverhalten lässt sich ein klarer Links/Rechts-Graben ausmachen: Wer sich politisch als links einstuft, hat den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative im Verhältnis vier zu eins abgelehnt, wer sich rechts einstuft, hat ihn knapp angenommen. Fast ebenso stark beeinflusste die Einstellung zur Umweltschutzpolitik den Entscheid: Wer den Schutz der Umwelt höher bewertet als das Wirtschaftswachstum, stimmte zu 79% Nein. Dass die Skepsis weit ins bürgerliche Lager hineinreichte, zeigt das Verhalten der Parteisympathisanten. Nur etwas mehr als die Hälfte der Anhängerschaft der SVP und der FDP folgte den Ja-Parolen ihrer Parteien. Im Gegensatz dazu schlossen sich 79% der SP-Sympathisanten und rund zwei Drittel der CVP-Gefolgschaft den ablehnenden Empfehlungen ihrer Parteien an. Die sozialen Merkmale wirkten sich nur schwach auf das Abstimmungsverhalten aus. Am wichtigsten war die Frage, wie viele Personenwagen in einem Haushalt vorhanden sind. Stimmende aus Haushalten mit mehreren Autos waren die einzigen, welche den Avanti-Gegenvorschlag mehrheitlich guthiessen.
Für die Mehrheit der Nein-Stimmenden war der Avanti-Gegenvorschlag eindeutig ein Plebiszit gegen die zweite Gotthardröhre. Bereits an zweiter Stelle der Entscheidmotive folgen die von der Kontra-Propaganda herausgestrichenen Kosten des Projekts. Dabei sind deutliche sprachregionale Differenzen auszumachen. In der Deutschschweiz stellte die Verhinderung des Gotthardstrassentunnels für 72% der Nein-Stimmenden ein wichtiges Entscheidmotiv dar, in der Romandie nur für 18%. Das Hauptmotiv für das Nein der französischsprachigen Schweiz waren die hohen Kosten. Für die Befürworter des Avanti-Gegenvorschlags war das Ja nur bedingt ein Ja zum Gotthardtunnel. Die Mehrheit von ihnen stimmte vor allem deshalb zu, weil sie das Paket als guten Mix von Förderungsmassnahmen für den privaten und den öffentlichen Verkehr einstuften.
Das Pro-Argument, dass ein zweiter Strassentunnel durch den Gotthard notwendig sei, hat die beiden Lager am meisten polarisiert. Von der Gesamtheit der Stimmenden lehnten 64% die zweite Gotthardröhre ab. Obwohl im politischen Spektrum die Zustimmung zum Gotthardtunnel von links nach rechts zunimmt, war er bei keiner Partei mehrheitsfähig; auch 55% der Sympathisanten der SVP sprachen sich dagegen aus. Fast ebenso klar wandten sich die Stimmenden gegen den Ausbau überlasteter Autobahnstrecken auf sechs Spuren. Am besten, sowohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern des Avanti-Gegenvorschlags schnitt das Pro-Argument ab, dass mehr Finanzmittel für die Förderung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs eingesetzt werden sollen. Dieses Anliegen war bei allen Bevölkerungsgruppen mehrheitsfähig.
Von den gegnerischen Argumenten polarisierte vor allem Aussage, dass neue Strassen grundsätzlich zu mehr Verkehr führen und deshalb aus Umweltschutzgründen darauf zu verzichten sei. Eine Zweidrittelmehrheit der Stimmenden war mit dem Argument einverstanden, dass der Bund anstelle der Autobahnen den öffentlichen Nahverkehr ausbauen solle. Beide Argumente fanden im linken Lager stärkere Zustimmung, waren aber auch bei den Anhängern der bürgerlichen Parteien mehrheitsfähig. Eine Änderung des Verwendungszwecks der für den Strassenbau vorgesehenen Finanzmittel zugunsten der Sozialwerke wurde von den Stimmenden klar abgelehnt und fand nicht einmal bei der SP-Anhängerschaft eine Mehrheit. Die in der Diskussion nach der Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlags von Befürwortern des Autobahnausbaus verlangte Reduktion der zweckgebundenen Abgaben des Automobilverkehrs fand nur bei 21% der an der Abstimmung Beteiligten Unterstützung.
Die Basiskenntnisse über den Inhalt der Initiative waren gut, was angesichts der Tatsache, dass die einzige Forderung im Titel figurierte, auch nicht erstaunt. Zwischen den Befürwortern und Gegnern der Initiative gab es hinsichtlich des Informationsstandes keine Unterschiede. Hingegen waren die Kenntnisse bei der Französischsprachigen wesentlich schlechter als bei den Deutschschweizern.
Das Abstimmungsverhalten wurde stark von den politischen und ideologischen Einstellungen der Stimmenden bestimmt. Den grössten Einfluss hatte die Selbsteinstufung auf einer Links/Rechts-Skala. Die äussere Linke lehnte die Initiative mit 68% Nein-Stimmen ab, die äussere Rechte nahm sie mit 87% Ja-Stimmen an; den Ausschlag für die Annahme der Verwahrungsinitiative gab jedoch die politische Mitte, welche mit einem Ja-Anteil von 60% zustimmte. Etwas weniger deutlich sind die Unterschiede bezüglich der Parteisympathie. In gutem Einklang mit ihrer Anhängerschaft befand sich lediglich die SVP mit ihrer Ja-Parole. Bei Abstimmungen haben normalerweise die zur Entscheidfindung beigezogenen Medien keinen Einfluss auf den Entscheid. Dies war bei der Verwahrungsinitiative anders. Wer Diskussionen am Fernsehen verfolgt hat, stimmte der Initiative überdurchschnittlich oft zu. Da sich dieser positive Zusammenhang auf die Deutschschweiz beschränkt, kann geschlossen werden, dass es den von Gewaltverbrechen persönlich betroffenen Deutschschweizer InitiantInnen gelungen ist, im Fernsehen ihr Anliegen besonders überzeugend zu vertreten. Von den sozioökonomischen Merkmalen wirkte sich vor allem der Bildungsstand aus: Je höher die formale Ausbildung, desto eher wurde die Initiative abgelehnt.
Das wichtigste Motiv für die Zustimmung zur Initiative war die Erwartung, dass mit der lebenslangen Wegschliessung von verurteilten Tätern die Gesellschaft besser vor gefährlichen Gewaltverbrechern geschützt werden kann. Für die Hälfte der Ja-Stimmenden waren aber auch das Element der "gerechten Strafe", die Vergeltung und die Abschreckung von potentiellen Tätern wichtig. 90% der Ja-Stimmenden bekannten sich denn auch zur Aussage, dass ein sexual motivierter Kindermörder auf jeden Fall bis zu seinem Lebensende hinter Schloss und Riegel bleiben soll. Der Hauptgrund, gegen die Initiative zu stimmen, bestand darin, dass dieser eine periodische Überprüfung der Notwendigkeit der Fortsetzung einer Verwahrung ausschliesst.
Die inhaltlichen Kenntnisse über die Mietrechtsrevision waren schlecht. Nur 58% der Stimmenden konnten sich in der Umfrage an den zentralen Punkt der Vorlage, den Wechsel vom Hypothekarzinssatz zum Teuerungsindex als Basis für die Berechnung von Mietzinserhöhungen erinnern.
Am meisten Einfluss auf das Abstimmungsverhalten hatte die Mitgliedschaft beim Hauseigentümerverband oder zumindest die Nähe zu diesem. Wer diesem angehört, stimmte dreimal häufiger für die Mietrechtsrevision als diesem fern stehende Personen. Die Anhängerschaft der SP lehnte die Vorlage deutlich ab (20% Ja), während sie bei den Sympathisanten der FDP und der SVP knappe Zustimmung fand (59% resp. 55% Ja). Von den gesellschaftlichen Merkmalen hatte vor allem die Frage nach den Wohnverhältnissen grosse Bedeutung. Mieter und Mieterinnen lehnten die Gesetzesrevision überdurchschnittlich stark ab (22% Ja).
Weder bei den Gegnern noch bei den Befürwortern gab es einen dominanten Entscheidungsgrund. Das wichtigste Motiv für die Ablehnung des neuen Mietrechts war die Angst vor Mietzinserhöhungen, daneben waren auch die Befürchtung, dass mit dem neuen Gesetz der Mieterschutz abgebaut würde sowie eine allgemeine negative Haltung gegenüber der Vorlage von Bedeutung. Bei den Befürwortern rangierten die grundsätzlichen Vorteile des neuen Systems (transparenter, einfacher) an der Spitze der Entscheidmotive. Von den in der Kampagne verwendeten Argumenten vermochte keines so recht zu überzeugen. Viele Stimmbürgerinnen und -bürger hatten dazu keine Meinung.
Die VOX-Befragung nach der Abstimmung vom 8. Februar ergab einen neuen Höchstwert für den Index des Regierungsmisstrauens. Es stellt sich die Frage, ob dieser Vertrauensschwund etwas mit der Veränderung der Kräfteverhältnisse im Bundesrat nach dem 10. Dezember 2003 zu tun hat. Die Analyse zeigt, dass effektiv die Linke skeptischer geworden ist und es dem neu zusammengesetzten Bundesrat noch nicht gelungen ist, diese Entwicklung mit einem Vertrauensgewinn im rechten Lager zu kompensieren.
An der Abstimmung vom 8. Februar haben sich regierungskritische Bürgerinnen und Bürger nicht überdurchschnittlich beteiligt. In diesem Sinne war sie also keine Protestabstimmung gegen den Bundesrat. Das Ausmass des Regierungsvertrauens hat jedoch das Abstimmungsresultat beeinflusst. Obwohl die Gegenposition zum Bundesrat aus politisch gegensätzlichen Ecken kam haben 42% der Misstrauischen bei allen drei Vorlagen gegen die Regierung gestimmt; bei den Personen mit intaktem Vertrauen waren es nur halb so viele. Angesichts der Verwerfung des Avanti-Gegenvorschlags und der Mietrechtsreform stellt sich schliesslich die Frage, ob es der Linken in Zukunft gelingen wird, in Volksabstimmungen dank der Unterstützung durch grundsätzlich regierungskritische Stimmende aus dem rechten Lager ein Veto gegen Parlamentsbeschlüsse einzulegen. Die Abstimmung vom 8. Februar weist nicht in diese Richtung. Zusammen mit der Linken gestimmt haben nicht primär die Regierungskritischen aus dem rechten Lager, sondern die in der politischen Mitte positionierten Wählerinnen und Wähler.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf einer von der VOX-Partnerschaft realisierten Nachbefragung der Volksabstimmung vom 8.2.2004. Das Forschungsinstitut gfs.bern führte die Befragung innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung vom 8. Februar 2004 durch, wobei mehr als 90% der Interviews in der ersten Woche nach der Abstimmung stattfanden. Die Analyse der Daten wurde durch das Institut für Politikwissenschaft an der Universität Bern (IPW) vorgenommen. Die Befragung wurde von 42 BefragerInnen von zu Hause aus telefonisch ausgeführt, wobei das Forschungsinstitut gfs.bern als Kontrollinstanz die Möglichkeit hatte, die Interviews extern zu beaufsichtigen. Für die BefragerInnen und die Befragten war diese Überwachung nicht erkennbar, sie hatten davon aber Kenntnis. Die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Der Stichprobenumfang beträgt 1000 stimmberechtigte Personen.