Analyse der eidgenössischen
Abstimmungen vom 3. März 2002

Hans Hirter, Wolf Linder
 
 
Abstimmungsergebnisse
 
Ja Nein
Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur
Organisation der Vereinten Nationen (UNO)"

 
   1'489'062
54.6%
   1'237'725
45.4%
 
Volksinitiative "für eine kürzere Arbeitszeit"
 
   685'002
25.3%
   2'021'078
74.7%
 
 
Stimmbeteiligung 57.4%  
 
 
Forschungsinstitut
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  April 2002 · Publikation Nr. 76

 

 

Hauptergebnisse der Abstimmung vom 3. März 2002

Am 3. März 2002 entschieden die Stimmberechtigten über zwei Volksinitiativen. Die eine war von einem aus Einzelpersonen zusammengesetzten Komitee eingereicht worden und verlangte den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen (UNO), die andere stammte vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und forderte die schrittweise Reduktion der Jahresarbeitszeit auf eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich für die meisten Beschäftigten. Bei beiden Initiativen folgten die Stimmenden der Empfehlung von Regierung und Parlament: sie hiessen den UNO-Beitritt mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,6% und dem knappstmöglichen Ständemehr gut und lehnten die 36-Stundenwoche sehr deutlich ab.

Die Abstimmungsbeteiligung war mit 57,4% so hoch wie nie mehr seit dem Entscheid über den EWR-Beitritt von 1992. Anlass für diese ausserordentliche Mobilisierung war die UNO-Initiative. Dabei kann man nicht sagen, dass eine der beiden Konfliktparteien besser als die andere mobilisiert hätte. Sowohl Anhänger einer aussenpolitischen Öffnung der Schweiz wie auch Vertreter einer isolationistischen Politik nahmen gleich häufig teil. Die Stimmberechtigten haben der UNO-Abstimmung eine überdurchschnittlich hohe Bedeutung für die Schweiz zugemessen. Allerdings wurde sie als weniger wichtig eingeschätzt als die beiden letzten europapolitischen Abstimmungen (Bilaterale Verträge und Initiative Ja zu Europa). Im Vergleich zu anderen Abstimmungen fiel die Meinungsbildung überdurchschnittlich vielen leicht und war für die Mehrheit schon lange vor der Abstimmung abgeschlossen. Für mehr als zwei Drittel der Stimmenden war der Entscheid sowohl bei der UNO- als auch bei der Arbeitszeit-Initiative bereits mehr als sechs Wochen vor dem Abstimmungssonntag klar. Der Anteil an Frühentschiedenen war damit rund doppelt so gross wie sonst bei Volksabstimmungen. Für diese Meinungsbildung behielten die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorliebe für die traditionellen Informationsquellen (Presse, TV, Radio, Abstimmungsbroschüre des Bundesrates) bei; auch die Leserbriefseiten der Zeitungen wurden recht häufig genutzt.

Die UNO-Initiative

Grundsätzlich zeigten sich bei der UNO-Abstimmung die gleichen Konfliktlinien wie bei den anderen Volksentscheiden zu aussenpolitischen Fragen seit 1992 (EWR). Den UNO-Beitritt abgelehnt haben Stimmende, welche sich als politisch rechts einstufen, an politischen Fragen wenig interessiert sind, nach der Grundschule oder der Berufslehre keine weiteren Ausbildungsgänge besucht haben, in ländlichen Regionen der Deutschschweiz oder im italienischen Sprachraum leben. Dabei wirkten sich die Differenzen in Bezug auf die politischen Merkmale stärker aus als die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen soziodemographischen Gruppen. Am klarsten trennte das Bekenntnis zu einer der vier Bundesratsparteien. Mitglieder und Sympathisanten der SP legten fast geschlossen ein Ja in die Urne (90%), Anhängerinnen und Anhänger der SVP fast ebenso einheitlich ein Nein (84%). Eine deutliche Zustimmung für den UNO-Beitritt gab es bei den potentiellen FDP-Wählern (69%), während das Ja bei den CVP-Sympathisanten etwas knapper ausfiel, mit 58% aber immer noch über dem gesamtschweizerischen Mittel lag. Damit hat sich die Tendenz einer immer grösser werdenden Distanz in aussenpolitischen Fragen zwischen der SVP und den beiden anderen bürgerlichen Regierungsparteien klar bestätigt. Die SVP-Sympathisanten sind denn auch die einzige aufgrund von soziodemographischen oder politischen Kriterien gebildete Gruppe, bei welcher der Ja-Stimmenanteil im Vergleich mit der ersten UNO-Abstimmung von 1986 nicht stark zugenommen, sondern sogar abgenommen hat.

Die Analyse des Meinungswandels zum UNO-Beitritt seit 1986 ergibt einen auf den ersten Blick etwas widersprüchlichen Befund: Auf der einen Seite hat die Zustimmungsrate ausnahmslos in allen sozialen Schichten und Gruppen (Grundschul- und Universitätsabsolventen, Deutschschweiz und Romandie, Grossstädte und Dörfer, Männer und Frauen) massiv um Werte von meist 20-30 Prozentpunkten zugenommen. Auf der anderen Seite sind aber diese Zunahmen doch so unterschiedlich ausgefallen, dass sich Gräben im Abstimmungsverhalten feststellen lassen, welche 1986 noch nicht vorhanden waren. Das krasseste Beispiel ist die sich in der Deutschschweiz öffnende Schere zwischen den grossstädtischen Regionen und den Landgebieten, welche sich bei der Abstimmung von 1986 noch kaum voneinander unterschieden haben. Da der Ja-Stimmenanteil in den grossen Städten der deutschen Schweiz um 36 Prozentpunkte, in den ländlichen Regionen aber nur um 20 angestiegen ist, liegt heute signifikant anderes Stimmverhalten vor. Ähnlich, wenn auch in bescheidenerem Masse (und viel schwächer als bei europapolitischen Themen) haben sich die Deutschschweiz und die Romandie voneinander weg entwickelt. Der bereits bei der ersten UNO-Abstimmung vorhandene Graben zwischen den verschiedenen Bildungsklassen ist erhalten geblieben, hat sich aber immerhin nicht weiter vertieft. Verschwunden ist hingegen der noch 1986 konstatierte Verhaltensunterschied zwischen Frauen (welche damals stärker zugestimmt haben) und Männern. Keine Bedeutung für den Abstimmungsentscheid hatte das Alter. Der Meinungsumschwung seit der letzten UNO-Abstimmung von 1986 lässt sich also nicht damit erklären, dass seither eine UNO-skeptische Altersgruppe durch eine neue, beitrittsfreundliche Generation ersetzt worden sei. Die über 60jährigen stimmten wie bereits 1986 nicht anders als die unter 40jährigen.

Bei den Befürwortern eines UNO-Beitritts stand als Entscheidmotiv die Angst vor einer politischen Isolierung der Schweiz bei einem weiteren Fernbleiben von der UNO im Vordergrund. Gut jeder zweite Ja-Stimmende erwähnte dieses Argument, von 40% wurde es an erster Stelle genannt. Dabei wurde oft erwähnt, dass ein Abseitsstehen gar nicht mehr möglich sei. Die Meinungen der Befürworter und der Gegner eines UNO-Beitritts lagen denn auch bei denjenigen Argumenten am weitesten auseinander, welche sich mit dem Ansehen der Schweiz im Ausland und eventuellen Konsequenzen daraus befassten. Vier von fünf Ja-Stimmenden, aber nur jeder sechste Beitrittsgegner waren der Überzeugung, dass vom Ausland das Abseitsstehen der Schweiz negativ beurteilt wird. Für rund einen Viertel der Befürwortenden stand nicht eine mehr oder weniger passive Anpassung an die weltpolitischen Verhältnisse im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, dass die Schweiz aktiv ihre Solidarität beweisen und Verantwortung übernehmen soll. Viele Beitrittsgegner begründeten ihren Entscheid mit den hohen Kosten, welche der Schweiz erwachsen würden. Noch häufiger, konkret von mehr als der Hälfte der Nein-Stimmenden, wurden nicht spezifische Argumente angeführt, sonder ein Beitritt schlicht als unnötig oder dumm beurteilt.

Im Vergleich mit der UNO-Abstimmung von 1986 fand insbesondere bei der Frage, ob ein UNO-Beitritt gegen die Neutralität der Schweiz verstösst, ein breites Umdenken statt. Während 1986 noch 54% aller Teilnehmenden diese Frage bejahten, waren es nun bloss noch 28%. Sogar die Beitrittsgegner sind diesbezüglich unsicher geworden: statt wie 1986 76% glaubten jetzt nur noch 58% an eine Neutralitätsverletzung.

Die Initiative "für eine kürzere Arbeitszeit"

Bei den Befürwortern der Initiative standen als Entscheidmotive Vorteile für den Einzelnen resp. für sich selbst im Vordergrund. Dabei hielten sich die Erwartung von mehr Ferien und Freizeit einerseits und von mehr Zeit für das Zusammensein mit der Familie andererseits die Waage. Relativ häufig waren auch taktische Stimmabgaben, um mit einem möglichst hohen Ja-Stimmenanteil die Forderung nach einer weniger radikalen Senkung der Arbeitszeit zu unterstützen. Die Gegner machten es sich mit der Begründung ihres Entscheids etwas einfacher: fast die Hälfte von ihnen beschränkte sich auf die Angabe von allgemeinen Argumenten wie "ist schlecht", "ist unrealistisch" etc. Bei denjenigen, welche spezifische Motive angaben, dominierte die Furcht, dass die schweizerische Wirtschaft an internationaler Wettbewerbsfähigkeit einbüssen könnte. Rund jeder dritte Nein-Stimmende motivierte seine Entscheid damit, dass sich die verlangte Arbeitszeitverkürzung negativ für die Beschäftigten auswirken würde. Dabei standen drei Argumente mit je rund 10% Nennungen im Vordergrund: mehr Stress am Arbeitsplatz, Lohneinbussen und, vor allem von Personen im Rentenalter genannt, zuviel Freizeit sei ungesund.

Das in der Abstimmungskampagne zentrale Argument der Befürworter, dass sich die von der Initiative verlangte Verkürzung der Normalarbeitszeit günstig auf das Familienleben der Betroffenen auswirken würde, schnitt von den Pro-Argumenten am besten ab. 41% der Stimmenden waren damit einverstanden. Allerdings war es wenig ausschlaggebend für den individuellen Abstimmungsentscheid: nur jede zweite Person, welche dieses Argument guthiess, legte auch ein Ja in die Urne. Die bei der Lancierung der Initiative wegleitende Idee, dass durch eine Arbeitszeitverkürzung die Arbeit auf mehr Personen verteilt würde, war nicht einmal bei der SP-Anhängerschaft und den gewerkschaftsnahen Personen mehrheitsfähig. Von den Kontra-Argumenten stiess vor allem dasjenige auf grosse Zustimmung, das vor zusätzlichem Stress am Arbeitsplatz warnte. Das Argument, dass die Normalarbeitszeit nicht wie von der Initiative verlangt vom Staat bestimmt, sondern von den Sozialpartnern ausgehandelt werden soll, war für die Stimmabgabe von gewerkschaftsnahen Personen entscheidend. Wer sich für die Priorität von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern aussprach, lehnte die Initiative zu 67% ab, wer für staatliche Vorschriften plädiert, stimmte ihr mit einem Anteil von 70% zu.

Zur Methode

Die vorliegende Untersuchung beruht auf einer von der VOX-Partnerschaft realisierten Nachbefragung der Volksabstimmung vom 3.3.2002. Das GfS-Forschungsinstitut führte die Befragung innerhalb von zwei Wochen nach der Volksabstimmung vom 3. März 2002 durch. Die Analyse der Daten wurde durch das Institut für Politikwissenschaft an der Universität Bern (IPW) vorgenommen. Die Befragung wurde von 44 BefragerInnen von zu Hause aus telefonisch durchgeführt, wobei das GfS-Forschungsinstitut als Kontrollinstanz die Möglichkeit hatte, die Interviews extern und ohne dass dies für die BefragerInnen und die Befragten erkennbar war, zu beaufsichtigen. Die Stichprobenziehung erfolgte in einem dreistufigen Zufallsverfahren. Der Stichprobenumfang beträgt 1010 stimmberechtigte Personen.

Erläuterungen des Bundesrates.