| Abstimmungsergebnisse |
Ja | Nein | ||||||||||
| Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Bewaffnung) |
1 002 298 51.0% |
963 358 49.0% |
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| Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Ausbildungszusammenarbeit) |
1 001 399 51.2% |
956 176 48.8% |
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| Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern |
1 194 112 64.0% |
666 425 36.0% |
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| Stimmbeteiligung | 41.9% | |||||||||||
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Die zwei Vorlagen der vorgezogenen Teilrevision des Gesetzes über die Armee und die Militärverwaltung wurden vom Schweizervolk knapp angenommen (51 % für die Bewaffnung und 51.2 % für die erleichterte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung). Die Abstimmung hat nicht die üblichen Gräben neu belebt, welche die schweizerische Gesellschaft charakterisieren, sondern eher den Graben zwischen den Bevölkerungsschichten: so haben Personen mit einer guten Bildung, einem hohen Einkommen und einem gehobenen sozialen Status den zwei zur Abstimmung vorliegenden Vorlagen mehrheitlich zugestimmt. Ausserdem hat sich gezeigt, dass die Parolen der Regierungsparteien durch deren Sympathisanten und Sympathisantinnen gut befolgt wurden. Zudem zeigt die Analyse, dass die Gegner der beiden Gesetzesvorlagen mehrheitlichlicher unter den Personen, welche sich eher mit der SVP oder kleinen Parteien der äusseren Rechten identifizieren als im Lager der sozialistischen oder ökologischen Sympathisanten gefunden wurden. Nichts desto trotz ergibt die Analyse der durch die befragten Personen ausgedrückten Werte sehr interessante Resultate. Denn das Stimmverhalten des Einzelnen hängt klar zusammen mit seinen Prioritäten betreffend einerseits die Öffnung oder die Isolation der Schweiz gegen aussen und anderseits die Öffnung oder der Schutz der Traditionen. Hingegen wird das Fehlen einer bedeutenden Beziehung zwischen der Haltung zur Armee und dem Stimmentscheid festgestellt, was tendenziell beweist, dass die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen - mit Ausnahme der Sympathisanten der antimilitaristischen Linken - die Abstimmung nicht als Bekenntnis zur Anerkennung oder Zustimmung zur Armee benützt haben, sondern zur Öffnung der Schweiz einerseits oder des Isolationalismus und der Verteidigung der Traditionen andererseits. Ebenso befinden sich die meisten Nein-Stimmen zur Bewaffnung und Zusammenarbeit bei den Mitgliedern von Organisationen zum Schutz der schweizerischen Traditionen wobei die Zugehörigkeit oder positive Einstellung zu Friedensorganisationen oder Offiziersverbänden keinen bedeutenden Einfluss auf den Entscheid an den Urnen hatte. Diese Resultate weisen wiederum darauf hin, dass die Unterstützung oder die Ablehnung der Schweizer Armee nicht die Hauptabsicht der Personen war, welche an der Abstimmung teilnahmen. Die Analyse der Beweggründe der Abstimmenden zeigt, dass sich die Antwortenden allgemein damit begnügten, die Hauptargumente der Kampagne als Rechtfertigung ihrer Wahl zu benützen. Deshalb haben die Befürworter der Gesetzesrevision selten auf die Öffnung der Schweiz bezogene Gründe erwähnt, hat doch der Bundesrat seine Kampagne nicht auf dieses Thema ausgerichtet. Dieser Eindruck wird bestätigt durch die Analyse der Abstimmung über die Blaumützen vom 12. Juni 1994. Das Thema der Öffnung war damals in der Argumentation der Regierung präsenter, ebenfalls in den Beweggründen der StimmbürgerInnen. Von allen Argumenten zugunsten der Gesetzesrevision war der Zwang zur Sicherheit der Schweizer Soldaten im Auslandeinsatz dasjenige Argument, welches unter den Befürwortern am meisten Zustimmungen erhalten hat. Alle Argumente gegen die Gesetzesrevision kamen von der isolationistischen Rechten, ein Beleg dafür, dass diese die Diskussion während der Kampagne dominiert hat. Nur der Vorschlag, vielmehr die Konfliktursachen zu reduzieren anstatt in den von Krieg betroffenen Ländern militärisch einzugreifen, stand ebenfalls im Argumentarium der pazifistischen Linken und konnte aus dieser Sicht den grössten Anteil von Gegnern gewinnen. Schliesslich ist für fast alle Argumente ein erhöhter Polarisierungsgrad (für und gegen die Gesetzesrevision) zu vermerken, der sich in den knappen Resultaten widerspiegelt.
Der Bundesbeschluss, der die Aufhebung der verfassungsmässigen Vorschrift von 1874, die Errichtung von Bistümern der Genehmigung durch die Eidgenossenschaft zu unterstellen, zum Ziel hat, wurde von fast zwei Dritteln der Abstimmenden gutgeheissen. Die Analyse der sozio-demographischen und politischen Merkmale der Befürworter der Aufhebung zeigt, dass der Artikel einerseits in den katholischen Kreisen, hauptsächlich in römisch-katholischen und christlich-demokratischen, Annahme gefunden hat, anderseits aber auch bei den unter 50jährigen Abstimmenden, welche sich als konfessionslos verstehen und sich auf dem politischen Schachbrett links ansieden. Die Untersuchung der die Abstimmung betreffenden Beweggründe und Argumente offenbart wenig Polarisierung. Was die Beweggründe betrifft, haben die Befürworter hauptsächlich die Entwicklung der Gesellschaft geltend gemacht, welche den Artikel als veraltet erscheinen lässt, sowie, zu einem geringeren Mass, das grundlegende Prinzip der Religionsfreiheit. Im Gegensatz dazu wurde von der Gegnerseite hauptsächlich die Befürchtung einer Stärkung der Macht der Kirche ins Feld geführt und verschiedene allgemein weniger wichtige Motive. Auf dem Niveau der Argumente haben die Befürworter die Meinung gemäss welcher "der im 19. Jahrhundert notwendig gewesene Bistumsartikel in unseren Tagen veraltet ist" praktisch einstimmig angenommen, während er nur von ungefähr der Hälfte der Gegner zurückgewiesen wurde. Unter den den Erhalt des Bistumartikels befürwortenden Argumenten gesellte sich zum Misstrauen gegen die katholische Kirche, welches an sich schon einen wichtigen Grund darstellte, die Befürchtung einer übermässigen Macht des Vatikans und der Schaffung von neuen Bistümern in der Schweiz. Über dieses Verdachtsempfinden hinaus stellte sich für eine gewisse Anzahl Abstimmender das allgemeinere Problem der Rolle des Staates und seiner Pflicht einzuschreiten.
Die vorliegende VOX-Analyse basiert auf einer computergestützten telefonischen Befragung, welche das GfS-Forschungsinstitut in den zwei der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 folgenden Wochen realisiert hat. Die Auswahl der Befragten wurde durch ein dreistufiges Zufallsverfahren ermittelt. Es wurden 1018 registrierte Stimmbürger befragt. Die Erhebung wurde durch 38 Interviewer bei sich zu Hause telefonisch durchgeführt. Das GfS-Forschungsinstitut hatte als Kontrollorgan indessen die Möglichkeit, die Gespräche extern und auf für Befrager und Befragte nicht wahrnehmbare Weise zu überwachen. Die Interpretation der Ergebnisse nahm ein Forschungsteam des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Genf vor.